Erneutes Gerichtsverfahren vermeiden

Das Areal Hintere Mult

Im Vorfeld der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 15. Juli (18 Uhr, Großer Sitzungsaal), gibt es eine veränderte Lage.

Die Weinheimer Stadtverwaltung wollte dem Gremium vorschlagen, durch Beschluss des Gemeinderats einen Bürgerentscheid zur Gewerbeentwicklung im Gebiet „Hintere Mult“ mit einer deutlich vereinfachten und eindeutigen Fragestellung herbeizuführen. Dieser Vorschlag stand allerdings unter Vorbehalt, „wenn die Vertrauensleute beziehungsweise Kläger diesem Vorgehen schriftlich zustimmen“.
Anfang der Woche fand nun ein Gespräch mit den Vertrauensleuten und Klägern des Bürgerentscheids statt. Darin wurde klar signalisiert, so teilt es Bürgermeister Andreas Buske in einem Schreiben zur Sitzung dem Gemeinderat mit, dass Kläger und Vertrauensleute mit einer veränderten Fragestellung bei einem Bürgerentscheid nicht einverstanden wären. Und ohne ein Einvernehmen zwischen Klägern und der Stadt bestehe die Gefahr, dass gegen die Änderung der Fragestellung geklagt wird und es zu einem weiteren Gerichtsverfahren kommt. Dies wolle die Stadt aber unbedingt vermeiden. Buske: „Damit würde es anstelle der ursprünglich intendierten direktdemokratischen Entscheidung ein erneutes Gerichtsverfahren geben, das wäre sicher auch nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“
 
Neue Beurteilung nach drei Jahren
 
Der Bürgermeister hat am Dienstag daher angekündigt, dass er am Mittwoch im Gemeinderat den Leitantrag stellen wird, die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zu beschließen. Seine Erklärung dazu: Damit wäre der Zweck des Bürgerbegehrens erreicht und für die gesetzliche Bindung von drei Jahren würde das Thema Hintere Mult ruhen. Man erhoffe sich dadurch eine Befriedung der Situation, die eine sachliche Neubeurteilung der Lage in drei Jahren auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation ermögliche. Gleichzeitig könnte auf einen aufwändigen Bürgerentscheid, der Kosten von über 100 000 Euro verursachen würde, verzichtet werden.
 
Schulerweiterung in Lützelsachsen

Ein weiteres Thema der Gemeinderatssitzung ist die Sanierung der Sommergasse in Lützelsachsen. Der Gemeinderat soll einen Auftrag über rund 3,37 Millionen Euro vergeben. In dem Abschnitt zwischen „Am Mönchgarten“ und der Weinheimer Straße sollen unter anderem die Kanalisation, die Straßenoberfläche und Versorgungsleitungen erneuert werden. Die Arbeiten sollen im August beginnen und in mehreren Abschnitten bis 2029 dauern, der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung hat zuletzt eine klare Beschlussempfehlung ausgesprochen. Außerdem steht auf der Tagesordnung: Für den Ganztagsbetrieb an der Hans-Joachim-Gelberg-Grundschule sollen weitere Mittel bereitgestellt werden. Dazu ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushalt von 611 000 Euro vorgesehen. Dazu gehört auch die Sanierung der Toilettenanlagen der Aula.
 
OB-Vereidigung wird vorbereitet
 
Zur Entscheidung stehen außerdem mehrere Rahmenverträge für laufende Unterhaltungsmaßnahmen bei Grünflächen, Straßen und Wegen. Für die Pflege städtischer Außen- und Grünanlagen soll ein Auftrag mit einem Volumen von zunächst rund 334 000 Euro vergeben werden. Auch die Straßenunterhaltung im gesamten Stadtgebiet soll für mehrere Jahre neu vergeben werden. Für die zunächst dreijährige Laufzeit ist ein Auftragsvolumen von rund 2,56 Millionen Euro vorgesehen.  
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betrifft den neu gewählten Oberbürgermeister Michael Möslang. Der Gemeinderat soll Christina Eitenmüller als diejenige Stadträtin bestimmen, die ihn formell verpflichtet. Möslang tritt sein Amt am 1. August an. Die Verpflichtung ist für die Gemeinderatssitzung am 29. Juli vorgesehen.
 

(Erstellt am 14. Juli 2026)

Anschrift

Stadt Weinheim
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 390
Fax: 06201 / 82 - 473
Mobil: 0171 / 33 444 27
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus Schloss
Eingang A, 1. OG
Zimmer 202 A

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten und Termine nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18:00 Uhr