Bei den Gebühren neue Wege?

Sind KiTa-Gebühren, die nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt sind, sozialer als gleiche Gebühren für alle? Oder wäre eine Einkommensstaffelung nur eine weitere bürokratische Maßnahme, die im Fachamt Arbeit und Kosten erzeugt. Um Fragen wie diese wird es gehen, wenn der Weinheimer Gemeinderat am Mittwoch, 15. November, 17.30 Uhr öffentlich tagt.


Schon im Juni wurde über die Einführung einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung für Kitas und Krippen ausführlich im Kinder- und Jugendbeirat diskutiert; das Thema selbst wurde in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert. Mehrheitlich entschied der Beirat schließlich, dem Gemeinderat eine Staffelung vorzuschlagen.  Grüne, SPD und Linke hatten sich in der Vergangenheit für das neue Gebührenmodell ausgesprochen, weil es ihrer Meinung nach für mehr soziale Gerechtigkeit sorgt. Freie Wähler, CDU und FDP sehen das bisher anders; das Steuerrecht sei der bessere Weg, um einkommensschwache Familien zu entlasten.
Das jetzt vorliegende Modell des Amtes für Bildung und Sport sieht fünf Stufen vor, wobei sich bei der mittleren Stufe III für die Eltern im Vergleich zum derzeitigen Modell fast nichts ändern würde. Lediglich ein Aufschlag von drei Euro pro Monat zur Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands würde berechnet. Wer weniger verdient, würde bei den Kita-Gebühren entlastet. Wer mehr verdient, müsste ab dem Kindergartenjahr 2024/25 auch mehr bezahlen als bisher. Je Stufe würde ein Abschlag beziehungsweise Zuschlag von 20 Prozent berechnet. Ein Beispiel: In Stufe III würde ein Ganztagsplatz für ein Ü3-Kind in der Kita 285 Euro pro Monat kosten. In Stufe II 228 Euro, in Stufe I noch 171 Euro. In Stufe IV wären es dagegen 342 Euro und in Stufe V dann 399 Euro.
An der Geschwisterermäßigung, bei der alle Kinder unter 18 Jahren in der Familie berücksichtigt werden, würde die Stadt auch beim neuen Modell festhalten: Die Gebühr würde mit jedem weiteren Kind also sinken – beim zweiten Kind auf 75 Prozent, beim dritten Kind auf 50 Prozent und beim vierten Kind auf 37,5 Prozent. Die Zuordnung in die jeweilige Einkommensstufe soll durch eine Selbstauskunft der Eltern erfolgen, wobei die Angaben stichprobenartig überprüft werden. Jährlich würde die Verwaltung rund 30 Prozent aller Fälle prüfen, sodass die Angaben jeder Familie im Laufe einer dreijährigen Verweildauer im Kindergarten zumindest einmal geprüft werden.
Ziel sollte es nach Auffassung der Verwaltung sein, dass sich auch alle freien Träger von Kindergärten dem neuen Modell anschließen. Doch aus deren Reihen gibt es noch einige Vorbehalte. Sollten sich für die Träger aufgrund des neuen Modells Gebührendefizite ergeben, könnten diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von der Stadt ausgeglichen werden, beschreibt die Verwaltung einen möglichen Weg.
Was die Kinderkrippen angeht, werde man – unabhängig vom Gebührenmodell – ohnehin nicht an einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses vorbeikommen, ist man im Fachamt überzeugt. Der städtische Anteil liegt derzeit bei 68 Prozent und sollte auf 80 Prozent erhöht werden, auch wenn dies Mehrausgaben für die Stadt in Höhe von 450 000 Euro bedeuten würde. Voraussetzung wäre allerdings, dass sich die Träger dem neuen Gebührenmodell anschließen.
Um 18 Uhr wird eine Bürgerfragestunde eingeschoben.  Hier zur kompletten Tagesordnung: https://www.weinheim.de/startseite/buergerservice/tagesordnung_sitzungsunterlagen_gr.html

(Erstellt am 14. November 2023)

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