OB-Bewerbungen ab Mitternacht möglich

Wer will Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister in der Großen Kreisstadt Weinheim werden? Einige Interessanten auf das Amt und auf die Nachfolge von Manuel Just haben sich in den zurückliegenden Tagen bereits gemeldet; offizielle Bewerbungen können ab Samstag, 21. Februar eingereicht werden.
Der Zeitpunkt richtet sich nach der Veröffentlichung der Ausschreibung vom Freitag, 20. Februar im Staatsanzeiger. Dort heißt es, dass Bewerbungen „frühestens einen Tag nach dieser Stellenausschreibung“ eingereicht werden könne. Die Bewerbungsfrist beginnt exakt in der Nacht um 0 Uhr. Wie es in der Stellenanzeige heißt, müssen die Bewerbungen schriftlich bei der Stadt Weinheim, Obertorstraße 9, eingegangen sein, formal adressiert an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses.
Dazu gibt es auch Angaben in der Stellenausschreibung, die auf der Stadt-Homepage unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht ist. Dort sind auch weitere Vorgaben und Bewerberkriterien zu sehen.
https://www.weinheim.de/startseite/buergerservice/amtliche+bekanntmachungen.html
Der Eingang der Bewerbung ist entscheidend für die Reihenfolge der Kandidatin oder des Kandidaten auf dem Stimmzettel. Dabei gilt allerdings, dass alle bis Montag, 23. Februar, 7.30 Uhr eingegangenen Bewerbungen als zum frühesten Zeitpunkt eingegangen gelten, da der erste Tag der Einreichungsfrist ein Samstag ist. Unter den Bewerbungen, die bis dahin vorliegen, wird die Reihenfolge gelost, wie Gabi Lohrbächer-Gérard, die Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, erläutert. Die Stadt kontrolliert in der Nacht von Freitag auf Samstag um 0 Uhr den Briefkasten. Zuvor eingegangene Bewerbungen wären zur Unzeit eingegangen.
Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 7. April, 18 Uhr. Die OB-Wahl findet am Sonntag, 3. Mai, statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl am 17. Mai.