Waidsee: Saisonkarten für Familien und Elternteilkarten

Familien- und Elternteilkarten mit Zusatzkarten für Kinder sind ausschließlich im Bürgerbüro der Stadt Weinheim, Dürrestraße 2, Bürgerbüro Weststadt (Filiale der Volksbank Weinheim), Breslauer Straße 1 und in der Verwaltungsstelle Lützelsachsen, Sommergasse 65 erhältlich. Die einzelnen Öffnungszeiten finden Sie jeweils auf den Seiten der Vorverkaufsstellen.

Der Antrag zum Erhalt kann vorab online gestellt werden (hier klicken), dabei können auch schon alle benötigten Nachweise hochgeladen werden. Die Abholung und Zahlung der geprüften Familien- bzw. Elternteilkarten für Alleinerziehende im Bürgerbüro, Dürrestraße 2 oder der Verwaltungsstelle Lützelsachsen, Sommergasse 65 ist dann nach Erhalt einer E-Mail mit weiteren Informationen möglich.

Personen, die keine technische Möglichkeit haben den Antrag online zu stellen, können auch direkt einen Termin bei den genannten Vorverkaufsstellen vereinbaren und die benötigten Nachweise vorlegen.
Zur schnelleren Bearbeitung den Antrag (2,5 MB) bitte bereits ausgefüllt mitbringen (hier klicken (2,5 MB)).

Familienkarte erhältlich für:
Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern* bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die noch im Haushalt der Eltern leben und über kein eigenes Einkommen verfügen.

Elternteilkarte erhältlich für:
Alleinerziehende mit Kindern* bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die noch im Haushalt der Eltern leben und über kein eigenes Einkommen verfügen.

Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Familien-/Elternteilkarten:
Für Weinheimer Bürger:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nachweise für Kinder ab 16 Jahren z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung
Für Auswärtige Bürger:
Familienstammbuch. Nachweise für die Kinder ab 16 Jahren z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung
 
Gültigkeitsdauer der Saisonkarten
Die Saisonkarten sind für eine Badesaison gültig.

Preise
Familienkarte: EUR 95,00
Elternteilkarte: EUR 75,00

*Als Kinder in diesem Sinne gelten auch Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern leben und über kein eigenes Einkommen verfügen z.B. (Schüler/Studenten). Entsprechende Nachweise sind mitzuführen/vorzulegen!

Es gilt die Haus- und Badeordnung:
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