Bürgerbüro
Auf Grund der aktuellen Situation ist ein Besuch unseres Bürgerbüros in der
Dürrestr. 2 nur nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarung
Auf Grund der Corona-Pandemie können wir Ihnen nur eine eingeschränkte Anzahl an Terminen online anbieten. Sollte kein freier Termin angezeigt werden und Sie ein dringendes Anliegen haben, bitten wir Sie sich telefonisch unter 06201-82555 oder per E-Mail an buergerbuero@weinheim.de an uns zu wenden. Gerne sind wir Ihnen bei Ihren Anliegen behilflich. Um Ihnen Planungssicherheit gewährleisten zu können, bieten wir aktuell nur Termine für einen Monat im Voraus an, um auf eventuelle Änderung der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg reagieren zu können. Bei Verbesserungen der Pandemie Lage in Baden-Württemberg passen wir unser Service-Angebot für Sie entsprechend an. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Sollten Sie Anträge benötigen, schreiben Sie uns eine e-mail. Wir werden Ihnen die Anträge gerne zukommen lassen.
Zudem bleibt das Bürgerbüro Weststadt bis auf Weiteres geschlossen.
Unsere Dienstleistungen von A-Z
- Abmeldung (95 KB) (online Abmeldung)
- Amtl. Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Anmeldung (110 KB)
und Ummeldung (111 KB)
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung (106 KB) (106 KB)
- Drittstaatsangehörige wenden sich bitte
vorab an die
Ausländerbehörde der
Stadt Weinheim (auslaenderbehoerde@weinheim.de oder
06201-82404)
-
Sind Sie Hundebesitzer? Dann wenden Sie sich bitte zusätzlich an die Steuerabteilung (e-mail oder 06201-82424)
-
Anmeldung eines Zweitwohnsitzes: Die Stadt Weinheim erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Nähere Informationen erhalten Sie von der Steuerabteilung.
- Anwohner- und Besucherparkausweise (nicht im
Bürgerbüro Weststadt)
- ►online beantragen oder per Formular (26 KB)
- Aufenthaltsbescheinigung
- Bareinzahlung an die Stadtkasse
- Fischereischein (nicht im Bürgerbüro Weststadt)
- Führerscheinantrag (kein Umtausch)
- Führungszeugnis einfach oder erweitert
- Fundsachen
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Kinderreisepass (nicht im Bürgerbüro Weststadt)
- Landesfamilienpass
- Lebensbescheinigung für Rentner
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft einfach / - erweitert
- Müllsackverkauf/Abfallsackverkauf (Weitere Verkaufsstellen für die AVR-Müllsäcke finden Sie hier)
- Personalausweis
( vorläufiger Personalausweis
nicht im
Bürgerbüro
Weststadt)
- Reisepass
(vorläufiger Reisepass
nicht im
Bürgerbüro Weststadt)
- Bei Kindern unter 18 Jahren bitte die Einverständniserklärung
beider Erziehungsberechtigter (62
KB) mitbringen
- Bei Kindern unter 18 Jahren bitte die Einverständniserklärung
beider Erziehungsberechtigter (62
KB) mitbringen
- Waidseekartenverkauf
Sie erhalten bei uns
folgende Anträge:
- Anmelden
von Hunden
Abmelden von Hunden - Bafög
- Elterngeld und Landeserziehungsgeld
- Einbürgerung
- GEZ-Antrag
- Grundsicherung
- Jagdschein - keine Bearbeitung in Weinheim. Bitte wenden Sie sich bei Fragen / Anträgen rund um den Jagdschein an den Rhein-Neckar-Kreis.
- Karte ab 60
- Kostenübernahme Kitas
- Landesblindenhilfe
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehinderung
- Steuererklärung für das Finanzamt
- Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld und Lastenzuschüsse
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (48 KB)