Zensus 2022

Zensuserhebungsstelle Weinheim

Fichtestraße 18
E-Mail: zensus2022@weinheim.de
Tel.: 06201/82 878

Ab 16. Mai 2022 wird wieder die amtliche Einwohnerzahl für Weinheim neu festgestellt. Hierzu wird es eine Befragung von Einwohner*innen Weinheims geben. In allen anderen Städten und Gemeinden Deutschlands findet die gleiche Erhebung statt. Sie nennt sich Zensus 2022.

Es ist wichtig, dass möglichst alle ausgewählten Personen an der Befragung teilnehmen, damit die Einwohnerzahl richtig ermittelt werden kann.

Was ist der Zensus 2022?
Der Zensus 2022 ist ein deutschlandweites Projekt der amtlichen Statistik des Bundes und der Länder zur Erhebung von Bevölkerungsdaten, sowie Gebäude- und Wohnungsinformationen. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der ursprünglich für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Wie bereits 2011 besteht der Zensus 2022 aus drei Bestandteilen:

- Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis
- Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte)
- Gebäude- und Wohnungszählung.

Allgemeine und weiterführende Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes unter www.zensus2022.de. Das Statistische Bundesamt stellt auch Erklärvideos in verschiedenen Sprachen zum Zensus 2022 bereit Erklärungsvideos Zensus 2022. Das Statistische Bundesamt hat auch einen Faktencheck zum Zensus 2022 zusammengestellt Faktencheck Zensus 2022.

Wer führt den Zensus 2022 durch?
Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Landesämtern organisiert und mit Unterstützung der Städte und Gemeinden durchgeführt. Die Stadt Weinheim führt den Zensus 2022 gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg durch.
Die Durchführung der Haushaltsbefragung und der Erhebung der Sonderbereiche wird durch kommunale Zensus-Erhebungsstellen organisiert. Die Mitarbeiter*innen der Zensus-Erhebungsstelle stehen als Ansprechpartner*innen für Bürger*innen zur Verfügung und koordinieren die Arbeit der Zensus-Erhebungsbeauftragten (Interviewer*innen).
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird direkt durch das Statistische Landesamt durchgeführt.

Wer wird befragt?
Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürger*innen direkt befragt werden, stützt sich der Zensus 2022, auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Grundlage sind die Einwohner-Melderegister der Kommunen. Um Über‐ und Untererfassung in den Einwohner-Melderegistern zu erkennen, wird in der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht.
Personen, die in Wohnheimen leben (z. B. Studierendenwohnheime, Arbeiterwohnheime) werden alle befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung hingegen stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen werden alle Eigentümer*innen, bzw. die Verwalter*innen sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt. 

Ablauf der Befragung und Datenschutz
Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in Weinheim knapp 30 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte so kontaktarm wie möglich in den Stadtteilen unterwegs sein. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Interviewer nicht notwendig. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Die Auskunftspersonen erhalten beim Interview einen Onlinecode und können danach eigenständig weitere Angaben in einem Onlinefragebogen eintragen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen, sollte kein Internetzugang verfügbar sein oder dies ausdrücklich gewünscht werden.
Die Zensus-Interviewer*innen wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an und können ihren ehrenamtlichen Einsatz bei den Auskunftspersonen mit einem offiziellen Ausweis belegen.
Die erhobenen Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungseinheiten, wie die Bürgerdienste oder das Jobcenter, weitergegeben werden.

Warum wird der Zensus durchgeführt?
Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, alle zehn Jahre, jeweils am Anfang eines Jahrzehnts, einen Zensus durchzuführen.
 
Wer wird beim Zensus befragt?
In der Haushaltebefragung werden ca. 10 % der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt. Für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.
 
Muss ich mich aktiv zur Teilnahme am Zensus melden?
Nein, Sie müssen sich selbst nicht aktiv für die Teilnahme am Zensus melden. Das für Sie zuständige Statistische Landesamt oder Ihre kommunale Erhebungsstelle wird sich an Sie wenden, wenn Sie an einer Befragung teilnehmen müssen.
 
Welche Maßnahmen werden im Rahmen des Zensus zum Datenschutz ergriffen?
Es werden alle zur Gewährleistung des Datenschutzes erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden dabei systematisch aus den aktuellen Grundschutzkatalogen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgeleitet und orientieren sich darüber hinaus stets am aktuellen Stand der Technik. Zur Verhinderung eines ungewollten Datenverlustes werden der Schutzbedarf, die potenziellen Bedrohungen und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt und deren Umsetzung überprüft.
 
Warum gibt es eine Auskunftspflicht beim Zensus 2022?
Die Auskünfte innerhalb des Zensus 2022 dienen unter anderem der Erfüllung der EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen (EG) Nr. 763/2008. Auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation verfügbar sein. Diese werden alle 10 Jahre von den Mitgliedstaaten erhoben. Die Zensusergebnisse bilden die Grundlage für zahlreiche Statistiken, Hochrechnungen und Planungen, sowie für politische Entscheidungen. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
 
Die Online-Anmeldung ist nicht möglich. Was kann ich tun?
Bitte überprüfen Sie die Eingabe Ihrer Zugangsdaten noch einmal, um Zahlen- oder Buchstabendreher zu vermeiden. Beim Feld „Zugangsnummer“ dürfen nur Zahlen eingetragen sein, beim „Aktivierungscode“ nur Zahlen und Kleinbuchstaben, keine Sonderzeichen. Weder Zugangsnummer noch Aktivierungscode enthalten Leerzeichen. Aktualisieren Sie die Anmeldeseite und geben Sie die Zugangsnummer und den Aktivierungscode erneut ein. Achten Sie insbesondere bei der Nutzung von Smartphones oder Tablets auf automatisch gesetzte Leerzeichen am Ende der Eingabe und entfernen Sie diese gegebenenfalls. Verwenden Sie die aktuellste Version Ihres Browsers oder alternativ einen anderen Browser und löschen Sie Cache und Cookies in Ihrem Browser. Achten Sie zusätzlich darauf, dass Sie mit Ihren Zugangsdaten nicht gleichzeitig an mehreren Geräten im Fragebogen angemeldet sind. Überprüfen Sie bitte die Aktivierung von JavaScript in Ihrem Browser. JavaScript muss zur korrekten Darstellung der Webseite aktiviert sein.
Sollte die Anmeldung auch nach mehrfacher Überprüfung der Schreibweise nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige statistische Landesamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Anschreiben.

Werden Schutzsuchende (z.B. aus der Ukraine) im Zensus gezählt und müssen diese Auskunft erteilen?
Grundsätzlich werden beim Zensus 2022 alle Menschen gezählt, die zum Stichtag am 15. Mai 2022 in Deutschland meldepflichtig sind. Dies gilt auch für Schutzsuchende, unabhängig aus welchem Land sie kommen. Prinzipiell sind alle Personen an ihrem Wohnort meldepflichtig. Personen, die sonst im Ausland wohnen, werden meldepflichtig, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. (Ausführliche Informationen zum Vorgehen für Schutzsuchende beim Zensus finden Sie in der Pressemitteilung.)
 
Wie lange werden die im Rahmen des Zensus erhobenen Daten gespeichert und wann werden sie gelöscht?
Nach den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen der DS-GVO müssen personenbezogene (Zensus-) Daten unter anderem durch den Verantwortlichen gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. In der amtlichen Statistik gelten darüber hinaus noch spezielle Löschverpflichtungen. Auch im Zensus 2022 sind zum Schutz der Rechte und Freiheiten der einzelnen betroffenen Bürgerinnen und Bürger explizite spezialgesetzliche Löschverpflichtungen für die einzelnen zu verarbeitenden Daten vorgesehen, denen seitens der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nachgekommen wird. Beispielhaft ist hier die nach § 31 ZensG 2022 vorgegebene schnellstmögliche Trennung der Hilfsmerkmale (z.B. "Name" nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 6 ZensG 2022) von den Erhebungsmerkmalen und die Löschung dieser spätestens vier Jahre nach dem Zensusstichtag zu nennen.
Von der Löschung ausgenommen sind anonymisierte und somit nicht mehr personenbezogene Ergebnisse.
 
Antworten auf weitere Fragen zum Zensus 2022. Häufige Fragen (FAQ)
 

Presseinfos

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Obertorstraße 9
69469 Weinheim

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