Wahlen / Abstimmungen
Nächste Wahl: Bundestagswahl 26. September 2021
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Den Antrag finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier (360 KB).
Hier gelangen Sie zu den vorläufigen Ergebnissen der Bundestagswahl vom 26.09.2021
Informationen zu den Stimmzetteln: An jedem Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021 ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit Hilfe dieser Markierung können Blinde und Sehbehinderte den Stimmzettel in eine Stimmzettelschablone einlegen. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.
Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2021
- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
- Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Bundestagswahl am 26.09.2021