Amt für Bildung und Sport
Im Amt für Bildung und Sport werden Angelegenheiten bearbeitet, die in die Zuständigkeit der Stadt Weinheim als Schulträger und Träger von städtischen Kindertageseinrichtungen fallen. Zum Aufgabenbereich des Amtes zählen außerdem die Förderung des Sports und die Verwaltung der städtischen Sporteinrichtungen. Das Amt ist verantwortlich für die allgemeinbildenden Schulen mit Schulsporthallen, die städtischen Kitas und Krippen sowie die sonstigen Sportanlagen.
Aufgabenbereiche und Abteilungen
Schulen und Sport:
Schule:
- Verwaltung, Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Sporthallen
- Schulentwicklungsplan/Statistiken
- Schulsozialarbeit
- Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen
- Schulverbandsangelegenheiten (Schulverband Nördliche Badische Bergstraße)
- Förderung der Volkshochschule und Musikschule Badische Bergstraße
- Organisation des Schülerflohmarktes
- Schülerbeförderung
- Mittagsverpflegung an Kitas, Schulen und Horten
Sport:
- Verwaltung, Ausstattung und Betrieb der städtischen Sporteinrichtungen einschl. der Schulsportstätten
- Vergabe von städtischen Sportstätten sowie von zwei Sporthallen des Rhein-Neckar-Kreises für den Trainigsbetrieb und Sportveranstaltungen (Entgeltordnung (200 KB) der Stadt Weinheim für die Nutzung von Sportstätten)
- Sportlerehrung
- Sportförderung nach den Sportförderrichtlinien (128 KB) der Stadt Weinheim
- Organisation von Sportveranstaltungen
- Sportentwicklungsplanung
Frühkindliche Bildung und Schulkindbetreuung:
- Verwaltung, Einrichtung und Ausstattung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Zuschüsse/Förderung von Kindertageseinrichtungen in nicht städtischer Trägerschaft
- Gebührenabrechnung für den Besuch in Kindertageseinrichtungen
- Hinweise zum Datenschutz (33 KB)
- Einrichtung, Organisation und Abrechnung von Betreuungsangeboten an (Ganztags-)Grundschulen, Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule
- Kindergartenbedarfsplanung (2,1 MB)