Eigenbetrieb Stadtentwässerung Weinheim

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Weinheim ist zuständig für die Planung, Herstellung, Unterhaltung und den Betrieb der Entwässerungsanlagen. Darüber hinaus zählen auch die Pflege und Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sowie die Sicherstellung des Hochwasserschutzes im gesamten Stadtgebiet zu seinen Aufgaben. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt durch drei Bereiche: den technischen Bereich, den Verwaltungs- und kaufmännischen Bereich sowie den operativen Betrieb. Betriebsleiter ist gemäß Betriebssatzung der Erste Bürgermeister

Aufgaben:

Technischer Bereich

Kaufmännischer Bereich

Betrieb

  • Unterhaltung, Reinigung und Pflege
    • des Kanalnetzes und der abwassertechnischen Betriebsanlagen
    • der Brunnen
  • Unterhaltung und Pflege der natürlichen Bachläufe, verrohrten Gewässer sowie Bauwerke

Weiterführende Informationen:

Hochwasser

Weiterführende Links zum Thema Hochwasserschutz

Starkregen

Was ist Starkregen?

Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen.

Gerade in den Sommermonaten kann ein Starkregenereignis, oft in Verbindung mit heftigen Gewittern, große Schäden anrichten.
Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen, ist der genaue Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses kaum vorherzusagen und hat in der Regel eine geringe Ausdehnung. Daher kann Starkregen für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.

In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie Holz oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material kann sich an Einläufen, Verrohrungen oder Brücken sammeln und durch den Rückstau umliegendes Gelände überfluten und dadurch Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur verursachen.

Auch in der Ebene können Überflutungen entstehen, da die entstehenden Wassermengen über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen und sich so in der Fläche verteilen.

Starkregengefahrenkarten

Die Starkregengefahrenkarten zeigen auf, wie sich das Wasser bei einem Starkregenereignis potentiell verteilt und fließt und in welchen Bereichen es zu einer Überflutung kommen kann. Über einen Online-Kartendienst der LUBW können die Überflutungsflächen, Überflutungstiefen und die Oberflächenabflusskennwerte in verschiedenen Szenarien dargestellt werden. Die Szenarien simulieren ein seltenes (ca. alle 30 Jahre), außergewöhnliches (ca. alle 100 Jahre) und extremes (> 100 Jahre) Regenereignis.

Die Karten sind auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter Daten- und Kartendienste im Bereich Wasser - Hochwasser und Überflutungsgefahr - Starkregenrisikomanagement - Kommunale Starkregengefahrenkarten abrufbar.

Wenn Sie eine mögliche Gefahr durch Überflutung an Ihrem eigenen Objekt feststellen konnten, finden Sie unter "Weitere Informationen" Links zu möglichen Vorsorgemaßnahmen.

Der Schutz vor Überflutungen durch Starkregen ist keine alleinige kommunale Aufgabe. Schon durch kleine Maßnahmen lassen sich Gefahren minimieren. Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, das Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden treffen kann. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Starkregenereignissen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) regelt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“

Weitere Informationen

Weiterführende Links zum Thema Starkregen

Entwässerungsanträge

Antrag auf Entwässerungsgenehmigung in das öffentliche Kanalnetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier steht das Antragsformular auf Entwässerungsgenehmigung in das öffentliche Kanalnetz für Sie zum Download bereit.
Ebenfalls finden Sie hier unser Infoblatt, das eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen gibt.

Die Regelungen zum Antrag finden Sie in §15 der Abwassersatzung.


Bitte reichen Sie den Entwässerungsantrag 3-fach ein an:
Stadt WeinheimEigenbetrieb StadtentwässerungObertorstraße 969469 Weinheim

Statistische Fakten

Länge des Kanalnetzes   258 km
davon Schmutz- und Mischwasserkanäle   238 km
Regenwasserkanäle   20 km
Bachverrohrungen   9 km
Pumpwerke   15 Stück
Regenüberlaufbecken   8 Stück
Regenrückhaltebecken   7 Stück
Druckentwässerungsanlagen   2 Stück
     
Schmutzwassergebühr 2025   1,91 € / m³
Niederschlagswassergebühr 2025   0,90 € / m²

Ihre Ansprechpartner:

MitarbeiterInnen         Telefon06201 /   Eingang/Zimmernr.   Aufgabengebiet
Herr Buske   82-369   D, 2. OG, 323   Erster Bürgermeister;
Betriebsleitung
Frau Morr
e-mail
  82-409   D, 2. OG, 332   Sekretariat (08:00 - 12:00 Uhr)

Bau & Planung (technischer Bereich)
Herr Wolf
e-mail
  82-264   J, EG, 143   technische Bereichsleitung
Herr Baumann
e-mail
  82-526   J, EG, 140A   stellvertretende technische Bereichsleitung;
Starkregenrisikomanagement;
Betriebsanlagen;
Projektbetreuung
Frau Bothe
e-mail
  82-718   J, EG 140A   Netzauskunft städtische Kanalisation;
Hochwasserschutz;
Projektbetreuung
Herr Lippmann
e-mail
  82-356   J, EG, 142   Entwässerungsanträge;
Gewässerunterhaltung;
Projektbetreuung

Verwaltung (kaufmännischer Bereich)
Herr Nufer
e-mail
  82-297   D, 2. OG, 328   kaufmännische Leitung;
Erhebung von Erschließungs- und
Abwasserbeiträgen
Frau Rinau
e-mail
  82-271   D, 2. OG, 327   kaufmännische Geschäftsführung;
stellvertretende kaufmännische Leitung
Herr Heckmann
e-mail
  82-261   D, 2. OG, 331   Entwässerungsanträge;
Sachbearbeitung

Betrieb
Herr Fath
e-mail
  82-456   Baubetriebshof   Vorarbeiter Kanal- und Gewässerunterhaltung

Betriebsleitung:
Andreas Buske

Anschrift

Stadt Weinheim
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus Schloss
Eingang J, EG
Eingang D, 2. OG

Anfahrtsplan (511 KB)

Termine nach Vereinbarung

Sekretariat:
Frau Morr
Tel.: 06201 / 82 - 409
Fax: 06201 / 82 - 364
e-mail

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr