Klimaschutz-Förderprogramme der Stadt Weinheim

Die Stadt Weinheim fördert verschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz.

Hier finden Sie die Links zu den Förderprogrammen:

Zuschuss für vorbildliche Organisationen und Projekte

Förderung vorbildlicher Organisationen und Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz

Vorbilder, die zeigen, wie etwas besser getan werden kann als normalerweise, sind beim Umwelt- und Klimaschutz enorm wichtig. Oftmals werden solche Projekte ehrenamtlich oder mit nur wenigen bezahlten Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen, aber umso mehr Engagement, durchgeführt. Der Mangel an finanziellen Ressourcen kann dann dazu führen, dass das Potenzial der Organisation oder des Projekts nicht voll ausgeschöpft werden kann. Im schlimmsten Fall kann ein Projekt gar nicht durchgeführt werden oder eine Organisation muss ihre Tätigkeit einstellen.
 
Die Stadt Weinheim möchte mit dieser Förderung innovative Ideen und engagierte Menschen fördern, ermutigen und unterstützen. Der Fokus liegt dabei ausdrücklich auf Umwelt- und Klimaschutz. Wichtig ist der Stadtverwaltung dabei auch eine langfristige Ausrichtung, eine transparente Darstellung und der Wille, sich als Vorbild der Öffentlichkeit zu präsentieren und andere Menschen zum Nachahmen anzuregen.

Die maximale Fördersumme pro Organisation bzw. Projekt beträgt 5.000€. Es genügt ein formloser Antrag, der allerdings den Vorgaben der Förderrichtlinie folgen muss.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (892 KB).

Vorgehensweise:

  1. Lesen Sie die Förderrichtlinie!
  2. Beschreibung der Organisiation bzw. des Projekts: Erstellen Sie eine schriftliche Darstellung mit den unter Punkt 5 (Antragstellung) in der Förderrichtlinie genannten Inhalten.
  3. Senden Sie Ihre Darstellung an die Föderstelle der Stadt Weinheim: Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 6 (Bewilligungsstelle) in der Förderrichtlinie.
  4. Wenn Ihr Projekt bewilligt wird bekommen Sie eine Bestätigung mit einem Verwendungsnachweis. Falls Unklarheiten bestehen, kann die Förderstelle zuvor Rückfragen stellen.
    Wenn Ihr Projekt nicht bewilligt wird, bekommen Sie eine entsprechende Benachrichtigung.

  5. Setzen Sie die geplante Maßnahme um und bezahlen Sie die Kosten zunächst selbst.
  6. Fordern Sie den Zuschuss an: Reichen Sie den Verwendungsnachweis mit der in der Förderrichtlinie unter Punkt 7 (Verwendungsnachweis) genannten Anlage ein.

Das Förderprogramm gilt für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden. 

Zuschuss für Gebäude-Effizienzmaßnahmen

Förderung von Effizienzmaßnahmen bei Bestandsgebäuden

Zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasneutralität bis 2040 ist es unter anderem nötig, den Energiebedarf des vorhandenen Gebäudebestands so weit wie möglich zu senken. Die Stadt Weinheim stockt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss zu bestimmten Einzelmaßnahmen (EM) auf. Ziel ist es, den Energieverbrauch und damit den Ausstoß von Treibhausgasen dauerhaft zu reduzieren.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:
• Dämmung von Dachflächen
• Dämmung der Außenwand.
• Wärmepumpen

Der Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt pro Gebäude maximal 5.000 Euro. Für den Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gibt es einen zusätzlichen Bonus. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer:innen von Gebäuden in Weinheim.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (802 KB).

Vorgehensweise:

  1. Antrag auf Bundesförderung: Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
    • BMWK: Link
    • BAFA: Link
  2. Registrierung bei der Stadt Weinheim: Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid für die Bundesförderung erhalten haben, registrieren Sie sich elektronisch oder schriftlich bei der Förderstelle der Stadt Weinheim. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen und der Zuschuss für Sie vorgemerkt ist. Zur Registrierung. Das Registrierungsformular steht unter www.weinheim.de/foerderung zur Verfügung oder kann unter der Emailadresse: forderstelle@weinheim.de oder unter der Tel. 06201/82-271 angefordert werden.
  3. Abgabe des Verwendungsnachweises: Nachdem Ihre BEG-Einzelmaßnahmen abgerechnet sind, reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den folgenden Anlagen bei der Förderstelle der Stadt Weinheim ein:
    • BEG EM-Zuwendungsbescheid in Kopie
    • BEG EM-Auszahlungsbescheid in Kopie
    • Falls zutreffend: Nachweis der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

Das Förderprogramm gilt für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden. 

Zuschuss für Hausanschlüsse für Wärme- und Gebäudenetze

Zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasneutralität bis 2040 ist es unter anderem nötig, Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen zu beheizen. Eine Möglichkeit hierzu bietet der Anschluss an Wärmenetze, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Stadt Weinheim fördert mit dieser Richtlinie Hausanschlüsse an Wärme- und Gebäudenetze bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Weinheim mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 €. Die Gebäude müssen in einem Gebiet in weinheim liegen, in dem ein Wärme- oder Gebäudenetz vorhanden ist, welches mit mindesten 65% erneuerbaren Energien betrieben wird. Es darf außerdem kein Anschlusszwang für das Gebäude vorliegen, um die Förderung zu erhalten.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (1,2 MB).

Der Zuschuss wird wie folgt beantragt:
Die Kosten müssen zunächst vom Hauseigentümer bzw. von der Hauseigentümerin selbst getragen werden. Der Zuschuss kann nach Abschluss der Maßnahme bei der Bewilligungsstelle mit den folgenden Unterlagen beantragt werden.

  • Förderantrag (424 KB)
  • Rechnung für die Installation des Hausanschlusses

Das Förderprogramm gilt für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden. 

Zuschuss für Baumpflanzungen

Bäume leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas. Bei Hitze im Sommer spenden sie Schatten und verhindern das Aufheizen der umgebenden Flächen.

Mit dieser Förderung soll erreicht werden, dass auf Privatgrundstücken mehr Bäume gepflanzt werden. Daher hat der Gemeinderat ein Förderprogramm beschlossen, in dem 10.000 Euro für Zuschüsse für Baumpflanzungen bereitstehen.

Hier finden Sie folgende Informationen:

Pflanzanleitung (451 KB)

Der Zuschuss wird wie folgt beantragt
  1. Bitte füllen Sie den Förderantrag aus.
    Sie erhalten dann eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen und geprüft wurde sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen. Sie können nun den Baum kaufen und einpflanzen.
    Hier gelangen Sie zum Förderantrag
  2. Sobald Sie den Baum eingepflanzt haben, senden Sie uns eine Kopie der Rechnung und ein Foto des gepflanzten Baums.

Kostenlose Photovoltaik-Beratung (Photovoltaikinitiative)

Photovoltaikinitiative

Der Ausbau der erneuerbaren Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase. Die Photovoltaik kann hierzu einen großen Anteil leisten, da sie mit Blick auf die bisher ungenutzten Dachflächen noch viel Potenzial hat. Mit unserer Solarinitiative beraten wir Hauseigentümer, Wohnungsunternehmen und Mieter über die Möglichkeiten zum Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach, was hier zu beachten ist und wie sich deren Beitrag zum Klimaschutz und die Wirtschaftlichkeit darstellt.


Beratungen

Zusammen mit der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis (KLiBA) bieten wir Ihnen individuelle, kostenlose telefonische oder schriftliche Beratungen mit wichtigen Informationen zur eigenen Photovoltaikanlage. Zur Vorbereitung benötigt die KliBA einige Angaben, die Sie in ein Formular eintragen können. Hier der Link zum Formular.

Die KliBA erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 06221 / 998 75-0

Zuschuss für Balkonkraftwerke

Die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen auf lokaler Ebene stellt einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz dar. Mit der Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen, im Folgenden Balkonkraftwerke genannt, können auch diejenigen selbst Strom erzeugen, die nicht über Dachflächen zur Installation einer Photovoltaikanlage verfügen. Die Installation des Balkonkraftwerkes ist relativ einfach und der erforderliche finanzielle Aufwand überschaubar. Der selbst erzeugte Strom wird direkt in der Wohnung verbraucht.
Die Stadt Weinheim fördert die Anschaffung von Balkonkraftwerken pro Wohn- bzw. Nutzungseinheit mit einem Zuschuss von bis zu 100 €.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (1,2 MB).

WICHTIG - BITTE BEACHTEN: Die Beantragung des Zuschusses bzw. die Bewilligung ersetzt nicht die nach aktuell gültiger Rechtslage bestehenden Meldepflichten. Diese sind in Ihrer Betreiberverantwortung und von Ihnen entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften vorzunehmen. Eine Prüfung seitens der Stadt Weinheim findet nicht statt. Bitte lesen Sie unbedingt die Förderrichtlinie!

Der Zuschuss wird wie folgt beantragt:
Sobald Sie das Balkonkraftwerk installiert haben, kann der Förderantrag mit den folgenden Anlagen eingereicht werden:

  • Verwendungsnachweis (48 KB) ausgefüllt
  • Kopie der Rechnung (Angabe zur Wechselrichter-Einspeiseleitung und zur Leistung der Module müssen aus der Rechnung hervorgehen)

Zuschuss für Spülmaschinen und Spülmobile

Zuschuss für die Anmietung von Spülmaschinen und Spülmobilen
Mit dieser Förderrichtlinie soll der Einsatz von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen gefördert werden. Durch den Einsatz von Mehrweggeschirr können erhebliche Mengen an Abfall, der durch die Nutzung von Einweggeschirr entstehen würde, vermieden werden.
Die Stadt Weinheim fördert die Anmietung von Spülmaschinen und Spülmobilen mit einem Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Mietkosten, maximal 200 €. Der Zuschuss wird für höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr pro Verein gewährt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie 2024 (596 KB).

Die Antragsstellung erfolgt durch Einreichen des Antragsformulars und Kopie der Rechnung.


Informationen zur Photovoltaik

Vorträge zur Photovoltaik

Die Stadt Weinheim organisiert in unregelmäßigen Abständen kostenlose Vorträge zu verschiedenen Klimaschutz Themen u.A. zum Thema Photovoltaik. Informationen zu vergangenen und anstehenden Vorträgen finden Sie hier.

Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht

Wer in Baden-Württemberg z.B. ein Gebäude plant und baut, oder wer eine grundlegende Dachsanierung vornimmt, ist zur Realisierung einer Photovoltaikanlage oder entsprechenden Ersatzmaßnahmen verpflichtet. Mit dem Praxisleitfaden des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg werden Bauherrinnen und Bauherren bei der praktischen Umsetzung der Photovoltaikpflicht begleitet. Im Leitfaden werden die Vorschriften erläutert und erklärt, wie am einfachsten vorzugehen ist, um die Anforderungen einzuhalten.
Hier gelangen Sie zum Leitfaden.

Energieatlas Baden-Württemberg

Der Energieatlas gibt eine erste Einschätzung über die Eignung der Dachfläche Ihres Gebäudes zum Aufbau einer Photovoltaikanlage. Zusätzlich ist eine Prüfung vor Ort erforderlich.

Logo Energieatlas Baden-Württemberg