Klimaschutz-Förderprogramme der Stadt Weinheim


Die Stadt Weinheim fördert verschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz.

Hier finden Sie die Links zu den Förderprogrammen:

Zuschuss für Gebäude-Effizienzmaßnahmen

Förderung von Effizienzmaßnahmen bei Bestandsgebäuden

Zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasneutralität bis 2040 ist es unter anderem nötig, den Energiebedarf des vorhandenen Gebäudebestands so weit wie möglich zu senken. Die Stadt Weinheim stockt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss zu bestimmten Einzelmaßnahmen (EM) auf. Ziel ist es, den Energieverbrauch und damit den Ausstoß von Treibhausgasen dauerhaft zu reduzieren.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:
• Dämmung von Dachflächen
• Dämmung der Außenwand.
• Wärmepumpen

Der Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt pro Gebäude maximal 5.000 Euro. Für den Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gibt es einen zusätzlichen Bonus. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer:innen von Gebäuden in Weinheim.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie für 2023 und 2024 (795 KB).

Vorgehensweise:

  1. Antrag auf Bundesförderung: Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
    • BMWK: Link
    • BAFA: Link
  2. Registrierung bei der Stadt Weinheim: Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid für die Bundesförderung erhalten haben, registrieren Sie sich elektronisch oder schriftlich bei der Förderstelle der Stadt Weinheim. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen und der Zuschuss für Sie vorgemerkt ist. Zur Registrierung. Das Registrierungsformular steht unter www.weinheim.de/foerderung zur Verfügung oder kann unter der Emailadresse: forderstelle@weinheim.de oder unter der Tel. 06201/82-271 angefordert werden.
  3. Abgabe des Verwendungsnachweises: Nachdem Ihre BEG-Einzemaßnahmen abgerechnet sind, reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den folgenden Anlagen bei der Förderstelle der Stadt Weinheim ein:
    • BEG EM-Auszahlungsbescheid in Kopie
    • Falls zutreffend: Nachweis der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

Das Förderprogramm gilt für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden. 

Zuschuss für Baumpflanzungen

Bäume leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas. Bei Hitze im Sommer spenden sie Schatten und verhindern das Aufheizen der umgebenden Flächen.

Mit dieser Förderung soll erreicht werden, dass auf Privatgrundstücken mehr Bäume gepflanzt werden. Daher hat der Gemeinderat ein Förderprogramm beschlossen, in dem 10.000 Euro für Zuschüsse für Baumpflanzungen bereitstehen.

Hier finden Sie folgende Informationen:

Pflanzanleitung (451 KB)

Der Zuschuss wird wie folgt beantragt
  1. Bitte füllen Sie den Förderantrag aus.
    Sie erhalten dann eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen und geprüft wurde sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen. Sie können nun den Baum kaufen und einpflanzen.
    Hier gelangen Sie zum Förderantrag
  2. Sobald Sie den Baum eingepflanzt haben, senden Sie uns eine Kopie der Rechnung und ein Foto des gepflanzten Baums.

Kostenlose Photovoltaik-Beratung (Photovoltaikinitiative)

Photovoltaikinitiative

Der Ausbau der erneuerbaren Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase. Die Photovoltaik kann hierzu einen großen Anteil leisten, da sie mit Blick auf die bisher ungenutzten Dachflächen noch viel Potenzial hat. Mit unserer Solarinitiative beraten wir Hauseigentümer, Wohnungsunternehmen und Mieter über die Möglichkeiten zum Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach, was hier zu beachten ist und wie sich deren Beitrag zum Klimaschutz und die Wirtschaftlichkeit darstellt.


Beratungen

Zusammen mit der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis (KLiBA) bieten wir Ihnen individuelle, kostenlose telefonische oder schriftliche Beratungen mit wichtigen Informationen zur eigenen Photovoltaikanlage. Zur Vorbereitung benötigt die KliBA einige Angaben, die Sie in ein Formular eintragen können. Hier der Link zum Formular.

Die KliBA erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 06221 / 998 75-0

Zuschuss für Balkonmodule

Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonmodule)

Die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen auf lokaler Ebene stellt einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz dar. Mit der Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen, im Folgenden Balkonmodule genannt, können auch diejenigen selbst Strom erzeugen, die nicht über Dachflächen zur Installation einer Photovoltaikanlage verfügen.Die Installation der Balkonmodule ist relativ einfach und der erforderliche finanzielle Aufwand überschaubar. Der selbst erzeugte Strom wird direkt in der Wohnung verbraucht.
Die Stadt Weinheim fördert die Anschaffung von maximal zwei Balkonmodulen mit zusammen 600 Watt pro Wohn- bzw. Nutzungseinheit mit einem Zuschuss von 50 € je Balkonmodul. Bitte beachten Sie, dass für den Austausch des Zählers durch die Stadtwerke zusätzliche Kosten anfallen können.
Bei der Installation sind die Hinweise im Praxisleitfaden (1,6 MB) "Steckerfertige PV-Anlagen" (ISBN 978-3-00-064083-4) zu beachten.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie für 2023 (1,1 MB).

Der Zuschuss wird wie folgt beantragt
  1. Registrierung: Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen und der Zuschuss für Sie vorgemerkt ist.  Zur Registrierung
  2. Abgabe des Verwendungsnachweises: Sobald Sie die Balkonmodule installiert haben, ist der Verwendungsnachweis mit den folgenden Anlagen einzureichen:
    1. Kopie der Rechnung
    2. Bestätigung der Stadtwerke Weinheim GmbH über die Anmeldung der Balkonmodule (die Bestätigung wird von der Stadtwerke Weinheim GmbH erteilt, wenn eine Verzichtserklärung auf die Vergütung des eingespeisten Stroms abgegeben ist, die Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters vorliegt und ein Stromzähler mit Rücklaufsperre oder ein 2-Richtungszähler eingebaut ist).
      Zum Verwendungsnachweis

Zuschuss für Spülmaschinen und Spülmobile

Zuschuss für die Anmietung von Spülmaschinen und Spülmobilen
Mit dieser Förderrichtlinie soll der Einsatz von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen gefördert werden. Durch den Einsatz von Mehrweggeschirr können erhebliche Mengen an Abfall, der durch die Nutzung von Einweggeschirr entstehen würde, vermieden werden.
Die Stadt Weinheim fördert die Anmietung von Spülmaschinen und Spülmobilen mit einem Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Mietkosten, maximal 200 €. Der Zuschuss wird für höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr pro Verein gewährt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie (584 KB).

Die Antragsstellung erfolgt durch Einreichen des Antragsformulars und Kopie der Rechnung.


Informationen zur Photovoltaik


Energieatlas Baden-Württemberg

Der Energieatlas gibt eine erste Einschätzung über die Eignung der Dachfläche Ihres Gebäudes zum Aufbau einer Photovoltaikanlage. Zusätzlich ist eine Prüfung vor Ort erforderlich.

Logo Energieatlas Baden-Württemberg

Vortrag "Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage"

Kostenfreier Vortrag der Stadt Weinheim am 23. Januar 2023, Michael Vogtmann (Link zum Vortrag (6,4 MB))

Sie sind Hausbesitzerin oder Hausbesitzer und suchen die passenden Informationen zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach?  Im Vortrag "Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage: Pack die Sonne auf dein Dach, in den Speicher oder ins Elektroauto!" konnten Besucher:innen Sie anschaulich erfahren, welche Anwendungen es im eigenen Haushalt für den Solarstrom gibt und wie sowohl Eigenverbrauchs- als auch Autarkiequoten deutlich gesteigert werden können. Durch eine optimale Steuerung, aber auch mit einem Batteriespeicher, einem Elektro-Auto oder durch passende Wärme-Anwendungen kann der Anteil des selbstgenutzten Solarstroms deutlich erhöht werden. Alle Möglichkeiten wurden sowohl einzeln als auch in der optimierten Gesamtschau dargestellt und mit hilfreichen kostenlosen online-Berechnungstools abgebildet. Ebenso wurde auf die wichtigen steuerlichenErleichterungen seit Anfang 2023 eingegangen. 

Montag, 23. Januar, um 19 Uhr
Rolf-Engelbrecht-Haus
Breslauer Str. 40/1
69469 Weinheim

Photovoltaik bei Einfamilienhäusern

Vortrag von Michael Vogtmann "Photovoltaik am Einfamilienhaus" (08.11.2021) (Link zum Vortrag) (3,2 MB)
Zusätzliches Informationsmaterial:

Vortrag der KLiBA "Photovoltaik und Elektromobilität" (07.12.2021) (Link zum Vortrag (5,3 MB))
Mehr Informationen zur Elektromobilitätsberatung der KLiBA finden Sie hier.

Photovoltaik bei Mehrfamilienhäusern

Vortrag von Michael Vogtmann "PV Mieten Plus – Solarstromvermarktung vor Ort":
- Link zur Präsentation
- Link zur Videoaufzeichnung

Sonstige Informationen zur Photovoltaik

- Vortrag von Norbert Kramer "Balkonmodule" (28.11.2019)  (Link zum Vortrag) (2,4 MB)
- Vortrag von Dr. Amany von Oehsen und Stephan Pucher (28.11.2019), beide Umweltberater beim BUND Heidelberg "Photovoltaik und Naturschutz am Gebäude(Link zum Vortrag) (3,7 MB)

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Klimaschutz, Grünflächen
und technische Verwaltung
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 571
Fax: 06201 / 82 - 364
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus Schloss
Eingang D, 2. OG
Zimmer 329

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo.- Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
außer Mi.  
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo.- Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr