Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Weinheim erstellt aktuell eine kommunale Wärmeplanung. Es handelt sich dabei um eine strategische Leitplanung mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet bis 2040.

Der Entwurf zum Bericht zur Wärmeplanung enthält eine Bestandsanalyse, die aufzeigt, wie die Gebäude in Weinheim aktuell beheizt werden. In einem weiteren Schritt wird untersucht, wie sich der Wärmebedarf in Weinheim künftig entwickeln wird und welche Potentiale zur Gewinnung von Wärme mit erneuerbaren Energien bestehen. In 2 unterschiedlichen Zielszenarien wird skizziert, wie die Wärmeversorgung zukünftig aussehen könnte, um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen. Abschließend werden Handlungsfelder und erste Maßnahmen vorgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommunalen Wärmeplanung

In der Zeit vom 10.05. bis zum 30.06. (Bestands- und Potenzialanalyse) sowie vom 16. August bis einschließlich 19. September 2023 (fertiger Planentwurf inklusive Zielszenario und Wärmewendestrategie) wurden die Planunterlagen zur Kommunalen Wärmeplanung zweimal für einen Zeitraum von insgesamt 12 Wochen in der Stadtbibliothek sowie online öffentlich ausgelegt und es bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen hierzu abzugeben. Am 09.05.2023 wurde der Planentwurf zudem der interessierten Öffentlichkeit in einer Onlineveranstaltung vorgestellt.

Die in den beiden genannten Zeiträumen eingegangen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und dem Gemeinderat voraussichtlich Ende 2023 in anonymisierter Form zur Entscheidung vorgelegt. Die Absender der Stellungnahmen werden anschließend durch die Verwaltung unaufgefordert über das Ergebnis der Abwägung informiert.
Sofern es sich um reine Verständnisfragen zur Planung handelte, die keiner förmlichen Entscheidung durch den Gemeinderat bedürfen, wurden diese soweit möglich bereits durch die Verwaltung beantwortet.

Rechtliche Grundlagen und wesentliche Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

Während die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden möchte und Deutschland bis 2045, will Baden-Württemberg dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2040 erreichen.

Dieses ehrgeizige Ziel ist allerdings nur zu erreichen, wenn es gelingt, auch die Wärmeversorgung als eine der Hauptquellen von Treibhausgasen weitestgehend klimaneutral zu gestalten.

Hier kommen die Kommunen ins Spiel. Denn während das Land zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zielvorgaben für den Klimaschutz definiert, sind es in erster Linie die Kommunen, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort planen und letztlich auch umsetzen können. Bislang wurde dem kommunalen Wärmesektor im Rahmen der Energiewende jedoch viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt – nicht zuletzt auch deshalb, weil es den Kommunen schlichtweg an planerischen Instrumenten fehlte, um dieses Thema strategisch anzugehen.

Das Land Baden-Württemberg hat dieses Problem frühzeitig erkannt und daher als erstes Bundesland die kommunale Wärmeplanung bereits Ende 2020 in dem damals gültigen Klimaschutzgesetz (KSG BW) verankert und auf dieser Rechtsgrundlage sämtliche Stadtkreise sowie die großen Kreisstädte mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet, bis Ende 2023 kommunale Wärmepläne aufzustellen. In Folgegesetz, dem aktuell geltenden Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (kurz KlimaG BW), das am 07. Februar 2023 inkraftgetreten ist, ist die kommunale Wärmeplanung in § 27 geregelt.

Das KlimaG gibt vor, welche Elemente der kommunale Wärmeplan enthalten muss:

Im 1. Schritt wird anhand einer Auswertung der Verbrauchsdaten, die von den Energieversorgern bereitgestellt werden, sowie von Informationen der Bezirksschornsteinfeger über die Art und Beschaffenheit der Wärmeversorgung flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet eine räumlich aufgelöste Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur vorhandenen Wärmeversorgungsstruktur durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung über die Erhebung und Verarbeitung der Daten auf dem Stadtgebiet der Stadt Weinheim finden Sie hier (410 KB).

Anschließend werden vorhandene Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz einerseits und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung andererseits ermittelt. Darauf aufbauend wird ein klimaneutrales Szenario für die Zukunft erstellt. Mit dem sogenannten Transformationspfad ist eine konkrete Strategie zu entwickeln, wie dieser Umbau gelingen kann. Es sind außerdem mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Dieser individuell erarbeitete „Fahrplan“ soll es der Stadt Weinheim ermöglichen, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten insbesondere bei Infrastrukturprojekten und bei der Erschließung von Neubaugebieten von Anfang an die richtigen Weichen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu stellen. Genauso soll er aber auch weiteren lokalen Akteuren aus Industrie, Handel und Gewerbe sowie Weinheims Bürger*innen bei ihren individuellen Investitionsentscheidungen, sowohl bei Neubaumaßnahmen als auch im Rahmen der Bestandssanierung, Orientierung geben.

Bei der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans wird die Stadt Weinheim tatkräftig von der Firma EEB Enerko aus Aldenhoven unterstützt, die über langjährige Erfahrung auf diesem Sektor verfügt und bereits in der Vergangenheit für die Stadt tätig war.
 
Weiterführende Informationen zur Wärmewende und zur Kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg finden Sie bei der Landesenergieagentur KEA-BW.

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Amt für Klimaschutz, Grünflächen
und technische Verwaltung
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69469 Weinheim

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