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Leistungen

Besucherparkausweise beantragen

Der Gesetzgeber sieht keinen Anspruch auf Erteilung eines Besucherparkausweises vor. Über die Ausnahmeregelung des § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO bietet das Bürgerbüro neben den Anwohnerparkausweisen dennoch jeder bzw. jedem melderechtlich registrierten Bewohner/-in über 18 Jahren einen zeitlich befristeten Besucherparkausweis an.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro, Dürreplatz 2.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bei Antragstellung ist - sofern bekannt - das Kennzeichen des Gast-Pkw mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Der Besucherparkausweis gilt für die Anwohnerparkzone in welcher sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet. Besucherparkausweise werden als Tages- und Wochenparkausweise angeboten.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein, ggf. Nutzungsüberlassung

Kosten

Der maximale Zeitraum für einen Besucherausweis beträgt 3 Wochen. Gebühr: 2,00 €/Tag bzw. 10,00 €/Woche.