Während der Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und seine Detailschärfe dementsprechend geringer ist, enthält der Bebauungsplan parzellenscharfe, rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzelner Teilbereiche der Stadt.
Ein Bebauungsplan setzt unter anderem die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung von Grundstücken verbindlich fest, d.h. er bestimmt beispielsweise, welche Nutzungen, welche Geschossigkeiten und welche Bebauungsdichte zulässig sind.
Meist wird auch durch Baugrenzen oder Baulinien die überbaubare Fläche festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit weiterer Festsetzungen, z.B. zu Verkehrsflächen, Grünflächen oder Vorkehrungen zum Immissionsschutz..
Der Gemeinde steht ein Gestaltungsspielraum zu, wie die im Flächennutzungsplan allgemein gehaltenen Darstellungen im Bebauungsplan in verbindliche Festsetzungen umgesetzt werden. Allerdings muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein.