Anschrift

Gutachterausschuss
Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Geschäftsstelle
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 292
Fax: 06201 / 82 - 507
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus Schloss
Eingang J, 1. OG
Anmeldung Zimmer 250

Anfahrtsplan (511 KB)

Termine nach Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit und Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Produkte

Die Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist es, Markttransparenz herzustellen. Zur Schaffung dieser Markttransparenz veröffentlicht bzw. erstellt er folgende Produkte:

  • Kaufpreissammlung: Sie ist das Herzstück der Arbeit des Gutachterausschusses und eine unverzichtbare Grundlage für die Ableitung von wertermittlungsrelevanten Daten, Ermittlung von Bodenrichtwerten und Erstattung von Verkehrswertgutachten.
  • Bodenrichtwerte: Sie informieren über den durchschnittlichen Lagewert von Grundstücken.
  • Immobilienmarktbericht: Sie geben einen Überblick über das regionale Marktgeschehen. Sie lassen Entwicklungen erkennen, zeigen Vergleiche auf und ermöglichen eine Orientierung mit dem Ziel, die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu erhöhen.
  • Verkehrswertgutachten: In diesem wird der Verkehrswert einer bestimmten Immobilie oder eines Rechts an einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt.

Im Folgenden sind auf dieser Seite nähere Informationen zu den einzelnen Produkten sowie die entsprechenden Antragsformulare, Erläuterungen und Auszüge aus dem Gebührenverzeichnis eingestellt.

Auskunft Bodenrichtwerte

Auskunft Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert (gemäß §196 Absatz 1 BauGB) gilt je Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) und ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für ein fiktives und unbebautes Grundstück innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone). Er wird auf Grundlage der Kaufpreissammlung aus tatsächlich gezahlten Preisen abgeleitet.

Der Bodenrichtwert ist ausdrücklich kein Verkehrswert. Abweichungen des individuellen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie insbesondere Lage, Form oder Größe bewirken i.d.R. Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert und sind durch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen.

Der Gutachterausschuss ermittelt und beschließt mindestens alle zwei Jahre für den Einzugsbereich die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB auf der Grundlage der Kaufpreissammlung.

Seit dem Stichtag 31.12.2020 wurden die Bodenrichtwerte für den gesamten Einzugsbereich vom gemeinsamen Gutachterausschuss abgeleitet und beschlossen.
Diese werden seither über BORIS-BW (Landesweite BOdenRichtwertInformationsSystem) veröffentlicht. BORIS-BW ermöglicht eine gebührenfreie Online-Recherche für Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.


Weiter zurückliegendene Bodenrichtwerte der folgenden Städte und Gemeinden des Einzugsbereichs können über die hinterlegten Links (>>>) abgerufen werden:

  • Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße
    • Gemarkung Großsachsen >>>
    • Gemarkung Leutershausen >>>
  • Gemeinde Laudenbach >>>
  • Stadt Weinheim >>>
  • Gemeinde Wilhelmsfeld >>>

Für sämtliche aktuellen und verfügbaren historischen Bodenrichtwerte kann ebenfalls eine schriftliche Auskunft bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses per Mail beantragt werden. Diese schriftliche Auskunft ist kostenpflichtig. Die hierfür anfallenden Gebühren entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis unter Punkt 3.


Downloads:

Auszug Gebührenverzeichnis (102 KB)

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Ab dem Jahr 2021 wird die Kaufpreissammlung für den Einzugsbereich des Gutachterausschuss zentral von der Geschäftsstelle geführt. Zugriff auf die Kaufpreissammlung haben nur die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und die Mitglieder des Gutachterausschusses im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Ausschuss.

Auf der Rechtsgrundlage des § 195 Abs. 3 BauGB und des § 13 GuAVO BW erteilt die Geschäftsstelle anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, soweit

  • ein berechtigtes Interesse vorliegt
  • überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen  und
  • eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses und der sachgerechten Verwendung der Daten wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde, von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine Wertermittlung oder entsprechend zertifizierten Sachverständigen beantragt wird. Aber auch jeder Bürger hat die Möglichkeit eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu beantragen.

Die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur auf schriftlichen Antrag erteilt und sind kostenpflichtig.
Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Antragsformular.

Downloads:

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (635 KB)

Beispielhafter Auszug aus der Kaufpreissammlung (99 KB)

Auszug Gebührenverzeichnis (102 KB)

Immobilienmarktbericht

Immobilienmarktbericht

Der Gutachterausschuss erstellt für den Einzugsbereich einen Immobilienmarktbericht. Die darin zu veröffentlichenden statistische Daten wie z. B. Umsatzzahlen und Durchschnittspreise sind bereits enthalten. Die zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Indexreihen, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren, etc.) sind aus der Kaufpreissammlung abzuleiten. Diese sind bisher noch nicht in den Berichten enthalten. Die zur Wertermittlung erforderlichen Daten sind vom Gutachterausschuss zu beschließen. Damit vermitteln die Berichte einen Überblick über das regionale Marktgeschehen. Sie sollen Entwicklungen erkennen lassen, Vergleiche aufzeigen sowie eine Orientierung ermöglichen. Ziel der Berichte ist, die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu erhöhen.

Mit dem Bericht „Immobilienmarkt 2025“ geht der 2021 neu gegründete Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis einen ersten Schritt, um Transparenz auf dem lokalen Immobilienmarkt zwischen Südhessen, Mannheim und Heidelberg zu schaffen. Er steht hier zum kostenfreien Download (5,7 MB) zur Verfügung.

Einen Link zur Seite des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland finden sie hier >>>

Downloads:

Bericht "Immobilienmarkt 2025" (5,7 MB)

Bericht "Immobilienmarkt 2024" (1,4 MB)

Bericht "Immobilienmarkt 2023" (3,5 MB)

Bericht "Immobilienmarkt 2022" (2,9 MB)

Beispielhafter Auszug aus dem Immobilienmarktbericht 2018 Weinheim (1,5 MB)

Auszug Gebührenverzeichnis (102 KB)

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

Definition Verkehrswert:
Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtliche Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Auf dieser Grundlage erstattet der Gutachterausschuss unabhängig und mit hoher fachlicher Kompetenz Gutachten über den Verkehrswert von:

  • bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.)

Die Wertermittlung erfolgt nach dem
Vergleichswertverfahren (Basis sind Kauffälle über vergleichbare Objekte),
Ertragswertverfahren (Basis sind die Ertragsverhältnisse des Bewertungsobjektes und deren Verzinsung) oder
Sachwertverfahren (Basis sind an die Marktverhältnisse angepasste Herstellungskosten)

Der Verkehrswert wird dann aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens und unter Berücksichtigung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sowie der Lage auf dem Immobilienmarkt für Objekte dieser Art festgelegt.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilberechtigte.
Antragsgegenstände können Gebäude, Boden und/oder Rechte am Gebäude oder am Boden (zum Beispiel Erbbaurecht, Nießbrauch, Überfahrtsrecht, usw.) sein.


Ein Verkehrswertgutachten wird nur auf schriftlichen Antrag erstellt und ist kostenpflichtig. Bitte verwenden Sie hierzu die entsprechend bereitgestellten Antragsformulare.


Downloads:

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Wohngebäude (6,9 MB)

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für unbebautes Grundstück (3,7 MB)

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser (7,6 MB)

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis eines anderen Wertes nach § 38 Abs. 4 LGrStG (847 KB)



Beispielhafter Auszug aus einem Gutachten (1,2 MB)

Auszug Gebührenverzeichnis (102 KB)

Tabelle Gebührenübesicht (129 KB)

Wertindikation für Kommunen

Wertindikation für Kommunen

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis fertigen auch Wertindikationen für Kommunen an.

Bei Kommunen können z.B. aufgrund von An- bzw. Verkäufen oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts Wertindikationen notwendig werden.

Um die Erstellung der Wertindikation durchführen zu können, finden Sie hier den Antrag mit einem eigenen Fragebogen. Dieser ist vom Eigentümer/Antragsteller auszufüllen. Der Fragebogen erfüllt die Anforderungen an die aktuellen Wertermittlungsmethoden.


Antrag Erstellung einer Wertindikation für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser (3,6 MB)

Antrag Erstellung einer Wertindikation für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser (4,7 MB)

Antrag Erstellung einer Wertindikation für Turnhallen/Bäder (6,2 MB)


Neben den im Antrag beschriebenen Unterlagen sind Bauunterlagen und Fotos von dem Bewertungsobjekt zur Verfügung zu stellen. Diese können in digitaler Form (E-Mail) oder als Ausdruck eingereicht werden.

Folgende Unterlagen und Bildeinstellungen sind dabei für die Wertindikation hilfreich:

  • Grundrisse
  • Berechnung der Wohnfläche und Bruttogrundfläche
  • Außenaufnahmen (2-3 Bilder)
  • Zustand der Bäder
  • Heizungsanlage
  • Dachstuhl
  • Treppen
  • bauliche Besonderheiten
  • Schäden und Mängel

Kurzgutachten für Sozialbehörden

Kurzgutachten für Sozialbehörden

Zur Unterstützung bei Entscheidungen von Sozialbehörden (zum Beispiel bei der Prüfung im Rahmen des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII), erstellt die Geschäftsstelle fachliche Stellungnahmen in Form von Kurzgutachten. Diese werden nur auf Antrag der Sozialbehörde erstellt und sind im Rahmen der Amtshilfe für die Sozialbrhörden kostenfrei. Sie stützen sich dabei auf die zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen, die Sie unten stehenden Antrag mit Objektfragebogen entnehmen können.

Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Die Sozialbehörde bantragt das Kurzgutachten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  2. Die Sozialbehörde sendet dem Bürger den unterzeichneten Antrag zur Information zu sowie einen Objektfragebogen und eine Liste der erforderlichen Unterlagen.
  3. Der Bürger füllt den Objektfragebogen aus, besorgt alle erforderlichen Unterlagen und sendet diese (vornehmlich per E-Mail) an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Bei großen Datenmengen wird gerne ein Link zur Daten-Cloud zur Verfügung gestellt.
  4. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, setzt sich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit dem Bürger in Verbindung, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
  5. Nach erfolgter Besichtigung wird die Wertberechnung durchgeführt und das Kurzgutachten erstellt.
  6. Zum Schluss wird das Kurzgutachten der Sozialbehörde zur Verfügung gestellt.

Im ersten Schritt ist also von der Sozialbehörde folgender Antrag zu stellen sowie die im Fragebogen „Objektangaben“ aufgeführten Informationen und Unterlagen vom Bürger bereitzustellen.
Antrag auf Kurzgutachten für Sozialbehörden inkl. Objektfragebogen und Unterlagenliste (309 KB)

Die Unterlagen können vornehmlich in digitaler Form (E-Mail, als Upload auf Nachfrage) eingereicht werden.