Weinheim: OB-Wahl ist gültig
Das Fridi-Miller-Syndrom ist endgültig überwunden: Die Oberbürgermeister-Wahl der Großen Kreisstadt Weinheim ist gültig. Den entsprechenden Prüfungsbescheid hat das Regierungspräsidium Karlsruhe am 1. Juni dem Weinheimer Wahlamt zugestellt.
Damit steht einem Amtsantritt von Michael Möslang am 1. August nichts mehr im Wege.
Im Schreiben der Karlsruher Behörde heißt es: „Ein Wahleinspruch ist nicht eingegangen. Es wurden auch keine wesentlichen Verstöße gegen Wahlvorschriften festgestellt, die das Ergebnis der Wahlen hätten beeinflussen können. Die beiden Wahlen sind somit gültig.“
Bürgermeister Andreas Buske, der im Weinhemer Rathaus als Interims-OB amtiert, äußerte sich ebenso bestätigt wie erleichtert: „Eigentlich“, beschreibt er, „hatten wir keinen Grund zur Sorge, weil wir nach den Erfahrungen der letzten Wahl sehr sehr vorsichtig waren, aber jetzt freuen wir uns über die Bestätigung und auf den neuen OB.“
Michel Möslang (43), derzeit noch Bürgermeister der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Kreis Karlsruhe, hatte sowohl im ersten Wahlgang am 3. Mai als auch in einer Stichwahl am 17. Mai am meisten Stimmen auf sich vereinen können. In der Stichwahl wurde er mit 58,2 Prozent endgültig gewählt.
Im Weinheimer Rathaus plant man indessen einen Amtsantritt des neuen OB am 1. August, eine Vereidigung und Amtseinführung im Gemeinderat könnte am Mittwoch, 29. Juli, vorgenommen werden. Die Eröffnung der Weinheimer Kerwe am Freitag, 7. August, wäre dann eine der ersten öffentlichen Amtshandlungen des neuen Oberbürgermeisters.
