„Pausentaste“ beim Martin-Luther-Haus

Beim Martin-Luther-Haus in der Hauptstraße/Ecke Grundelbachstraße sind verschiedene Nutzungen denkbar – und eher keine Anschlussunterbringung für Geflüchtete, wie bislang angenommen nötig. Um bei Überlegungen über eine künftige Nutzung des früheren Gemeindehauses Zeit zu gewinnen und die aktuelle Lage besser zu berücksichtigen, drückt der Gemeinderat erst einmal die „Pausentaste“, wie es Oberbürgermeister Michael Möslang am Mittwoch in der Gemeinderatssitzung formuliert hat.
Der Gemeinderat ging mit dem OB diesen Weg mit und beschloss ein so genanntes „Moratorium“. Damit ist eine Nutzung des Gebäudes zunächst wieder offen.
Hintergrund sei, so der Rathauschef, dass die Stadt bei der Unterbringung von Flüchtlingen „nicht mehr so sehr mit dem Rücken zur Wand“ stehe wie in der Vergangenheit prognostiziert. Nach allen Prognosen werde die Zahl zur Zuweisungen an die Kommunen eher zurückgehen. Außerdem habe die Stadt Weinheim bei dem Thema ihre Hausaufgaben gut gemacht. Für den Zweck der Anschlussunterbringung für Geflüchtete hat die Stadt Weinheim in den vergangenen Jahren
insgesamt sieben Standorte bebaut sowie ein Bestandsgebäude des Rhein-Neckar-Kreises in der Stettiner Straße erworben. Ein weiterer Standort „ASU Dammweg“ in Sulzbach ist aktuell im Bau und voraussichtlich im Frühjahr 2027 bezugsfertig.
Hieraus ergebe sich die Situation, dass die Schaffung von weiteren Kapazitäten
aus heutiger Sicht voraussichtlich nicht notwendig und daher nicht sinnvoll erscheine. Stattdessen halte man die Prüfung einer alternativen Wohnnutzung, insbesondere im Hinblick auf staatlich geförderten Wohnungsbau für sehr sinnvoll, denn günstiger Wohnraum werde in Weinheim dringend benötigt.
In der Sitzung bekräftigte der OB außerdem, dass er das Projekt „Vermiete doch an deine Stadt“ neu und verbessert aufsetzen will.