Bebauungsplan Nr. 1/02-17 für den Bereich "Hintere Mult"

Uebersichtsplan des Geltungsbereichs Bebuungsplan Hintere Mult

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 05.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/02-17 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Hintere Mult" beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 11,15 ha und wird im Norden: durch die Betriebsgrundstücke im Gewerbegebiet an der Olbrichtstraße, im Süden: durch die bestehenden Wirtschaftswege (Flurstück Nr. 13516 und 13496) nördlich der Bahntrasse Weinheim-Viernheim (die Wirtschaftswege selbst liegen außerhalb des Geltungsbereichs), im Westen: durch den in Nord-Süd-Richtung führenden Wirtschaftsweg (Flurstück Nr. 15328), der direkt östlich des Garten- und Landschaftsbaubetriebs verläuft (der Wirtschaftsweg selbst liegt außerhalb des Geltungsbereichs) und im Osten: durch die Grundstücke, auf denen sich das bestehende Regenrückhaltebecken (Flurstücke Nrn. 13598 und 13599) befindet sowie durch den Wirtschaftsweg (Flurstück Nr. 13496) westlich der Bahntrasse Mannheim-Frankfurt/Main (Flurstück Nr. 13515 begrenzt.

Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/02-17 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Hintere Mult" verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu schaffen.

Verfahrensstand

Am 22.05.2019 wurden der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen und dieser Beschluss am 15.06.2019 bekannt gemacht. Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24.05.2022 wurde der Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

Aktuell läuft ein ergänzendes Verfahren in dem insbesondere die gerichtlich festgestellten Mängel behoben werden sollen.

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