Erhaltungssatzung „Prankel“
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Prankel“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 12,70 ha und wird ausgehend von der Ecke Schlossgartenstraße/Freudenbergstraße im Wesentlichen begrenzt (Nennung im Uhrzeigersinn) durch die Schlossgartenstraße, die Wienkoopstraße, die Prankelstraße bis auf Höhe der Freudenbergstraße, die Bebauung östlich der Freudenbergstraße, die Bodestraße, die Friedrich-Vogler-Straße, die Prankelstraße, die Bebauung östlich der Prankelstraße zwischen Haydn- und Lortzingstraße, die Rosenbrunnenstraße, die Bebauung östlich der Friedrich-Vogler-Straße, die Bebauung nördlich der Karrillonstraße, die Brückstraße und die Obere Prankelsteige. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Prankel“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.