Bebauungsplan Nr. 1/01-20 für den Bereich "Multring, Ahornstraße"

Übersichtskarte Bebauungsplan Bereich Multring Ahornstraße

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am15.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/01-20 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Multring, Ahornstraße" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,13 ha und wird begrenzt durch die Ahornstraße im Norden, die Kirschenstraße im Süden, die OEG-Gleise im Westen und den Multring im Osten. Er umfasst die Flurstücke Nrn. 11385 und 11386 in der Gemarkung Weinheim. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Multring/Ahornstraße" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, eine bauliche Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) zuzulassen und die bisherige Zielstellung einer öffentlichen Grünfläche, die so nie verwirklicht wurde, aufzugeben.

Verfahrensstand

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde am 15.07.2020 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung (ATUS) des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 28.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet.

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