Bebauungsplan Nr. 1/02-19 für den Bereich "Mannheimer Straße, Weststraße, Viernheimer Straße"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 30.11.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/02-19 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/ Viernheimer Straße" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
Im Osten von einem gemischt genutzten Gebäude im Bereich Bahntrasse/Mannheimer Straße und einem Wohngebäude in der Viernheimer Straße,
Im Norden von der Viernheimer Straße und Wohngebäuden in der Viernheimer Straße,
Im Westen vom städtischen Parkplatz und einem Wohngebäude in der Viernheimer Straße,
Im Süden von der Mannheimer Straße.
Verfahrensstand
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften wurde am 12.11.2025 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt.
In der Zeit vom 02.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt.
In der Zeit vom 29.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026 findet die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung des Planentwurfs und der zugehörigen Unterlagen im Internet) sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt.
HINWEIS: Die nachfolgenden Informationen sind nur bis einschließlich 30.10.2026 hier einsehbar.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/02-19 und örtliche Bauvorschriften für den Bereich "Mannheimer Straße, Weststraße, Viernheimer Straße", der Entwurf der zugehörigen Begründung sowie die Gutachten und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Stadtbibliothek (Ausleihbereich, Erdgeschoss), Luisenstraße 5/1, 69469 Weinheim, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Sie können auch auf dieser Seite unten eingesehen und heruntergeladen werden.
Weitergehende Auskünfte zum Bebauungsplan werden unter der Telefonnummer 06201 / 82 - 212 bzw. - 367 erteilt.
Gelegenheit zur Erörterung der Planung besteht im Rathaus Weinheim, Obertorstraße 9, Eingang D, Amt für Stadtentwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06201/82 - 212 bzw. - 367 wird gebeten.
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie können zur Niederschrift gegeben werden oder schriftlich auf dem Postweg sowie online(über den nachfolgenden Button "Online-Formular") mitgeteilt werden.
Stellungnahmen, die nach Fristablauf eingehen, können bei der Beschlußfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.