Bebauungsplan Nr.1/02-19 für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/Viernheimer Straße"

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 04.12.2019 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/02-19 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/ Viernheimer Straße" beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
Im Osten von einem gemischt genutzten Gebäude im Bereich Bahntrasse/Mannheimer Straße,
Im Norden von der Viernheimer Straße und Wohngebäuden in Weststraße und Viernheimer Straße,
Im Westen von der Weststraße sowie dem Gebäude der TSG Weinheim,
Im Süden von der Mannheimer Straße.
Verfahrensstand
In der Zeit vom 14.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren statt. Derzeit werden die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen ausgewertet.