Aufhebungsverfahren zur „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung“

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der Satzung zur Erhaltung schützenswerter Bauten, zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und der Grundstücksfreiflächen in der Weinheimer Innenstadt (Erhaltungs- und Gestaltungssatzung) beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 72,82 ha und wird begrenzt im Norden durch die Weschnitz, im Osten in weiten Teilen durch die Grundelbachstraße bzw. den Grundelbachstraßentunnel, wobei auch die Bebauung am Mühlweg und die Bebauung des Wachenbergs innerhalb des Geltungsbereichs liegen, im Süden durch den Schlosspark bzw. die angrenzenden unbebauten Bereiche, die Rote-Turm-Straße, die Albert-Ludwig-Grimm-Straße und die Kopernikusstraße sowie im Westen durch die Bergstraße (B 3). Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Um die Satzungsinhalte der sich in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzung sowie Erhaltungssatzungen umsetzen zu können, soll die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1994 aufgehoben werden.