Erhaltungssatzung „Untere Hauptstraße“

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Domhofbezirk“ beschlossen. Im Zuge der Beschlussfassung in der ATUS-Sitzung am 08.12.2021 wurde der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung in „Untere Hauptstraße“ umbenannt.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 1,56 ha und umfasst im Wesentlichen die Grundstücke auf beiden Seiten der Hauptstraße zwischen der Friedrichstraße und der Grundelbachstraße. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Untere Hauptstraße“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.