Gemeinderat stellt Weichen für 2026

LED-Modernisierung, barrierefreie Haltestellen, neue Abwassergebühren und klare Regeln für künftige Bauvorhaben

In seiner aktuellen Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim eine Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen, die maßgeblich die Infrastruktur- und Entwicklungsplanung der kommenden Jahre prägen werden.
 
LED-Umrüstung in städtischen Gebäuden
Einen Schwerpunkt bildete die Modernisierung der Beleuchtung in mehreren städtischen und denkmalgeschützten Gebäuden. Der Rat bestätigte die vom ATUS empfohlene Umrüstung auf moderne LED-Technik, darunter im Weinheimer Schloss und der Volkshochschule. Die Investition von rund 130.000 Euro wird den Stromverbrauch deutlich senken, CO₂-Emissionen verringern und die laufenden Betriebskosten reduzieren.

Barrierefreie Fahrgästunterstände für den ÖPNV
Ein weiterer Beschluss betrifft die Verbesserung des Stadtbusverkehrs. Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffung von acht neuen Fahrgästunterständen für bereits barrierefreie Bushaltestellen. Die Investition von rund 100.000 Euro verbessert den Komfort und die Erreichbarkeit des ÖPNV und setzt die laufende Modernisierung des städtischen Busnetzes fort. Gleichzeitig trägt sie zur barrierefreien Mobilität im gesamten Stadtgebiet bei.

Umfassende Gebäudezustandsbewertung für 145 Liegenschaften gestartet
Einen weiteren großen Themenkomplex bildete die strategische Weiterentwicklung des kommunalen Gebäudemanagements. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der umfangreichen Leistungen zur Gebäudezustandsbewertung für 145 Liegenschaften und 233 Gebäude bzw. Gebäudeteile. Die Bewertung stellt einen entscheidenden Baustein für den künftigen Gesamtsanierungsfahrplan der Stadt dar. Ziel ist es, den baulichen Zustand, energetische Potenziale, Brandschutzanforderungen sowie technische Anlagen systematisch zu erfassen und zu bewerten. Die Untersuchung umfasst die Bereiche Bausubstanz, Heizung-Lüftung-Sanitär, Elektroinstallationen und Brandschutz. Ergänzend wird eine Priorisierung aller erforderlichen Maßnahmen sowie eine Lebenszykluskostenanalyse erstellt. Die Verwaltung betonte, dass die Bewertung zugleich Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele 2035 im Gebäudebestand ist, da energetische Optimierungspotenziale identifiziert und quantifiziert werden.

Entlastete Regionalbahn-Finanzierung schafft Handlungsspielräume
Von großer haushaltspolitischer Bedeutung ist die Entscheidung zur Neuregelung der Kostenbeteiligung an der Regionalbahnlinie, darunter der OEG-Strecke. Aufgrund einer neuen Landes- und Kreisfinanzierung wird der städtische Haushalt erheblich entlastet: Für 2025 ist eine Reduktion der Kosten von rund 740.000 Euro zu erwarten, ab 2026 sinken die Belastungen auf etwa 1,8 Euro pro Einwohner. Ohne die neue Förderkulisse wären jährliche Aufwendungen von circa 2,5 Millionen Euro entstanden. Der Gemeinderat begrüßte die Vereinbarung als wichtigen Beitrag zu soliden Stadtfinanzen und zur Sicherung eines zukunftsfähigen Nahverkehrs.

Neue Abwasser- und Niederschlagswassergebühren ab 2026
Die turnusgemäße Kalkulation der Abwassergebühren führte zu moderaten Anpassungen, die der Gemeinderat beschlossen hat. Die Schmutzwassergebühr wird ab 2026 1,95 Euro pro Kubikmeter betragen und damit um vier Cent steigen. Für einen Vier-Personen-Haushalt bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 6,40 Euro im Jahr. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich auf 0,92 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche, also um zwei Cent. Ein Einfamilienhaus mit rund 100 Quadratmetern versiegelter Fläche zahlt damit etwa zwei Euro zusätzlich pro Jahr. Die Stadt betonte, dass die Anpassungen notwendig sind, um eine verursachergerechte und nachhaltige Finanzierung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen.

Sportstättenentwicklung: Weinheim beantragt Millionenförderung für Sanierung des Leichtathletikbereichs
Ein bedeutender Beschluss der heutigen Sitzung betrifft die Weiterentwicklung des Sepp-Herberger-Stadions. Der Gemeinderat gab grünes Licht für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Beantragt wird die Sanierung des gesamten Leichtathletikbereichs (Modul 1), der unter anderem sechs Rund- und acht Kurzstreckenlaufbahnen, die Speerwurf-, Diskuswurf-, Weit- und Dreisprunganlagen, den Hoch- und Stabhochsprung sowie drei weitere Weitsprunganlagen umfasst. Außerdem sollen der Zugang zur Tribüne und angrenzende Übergangsbereiche barrierefrei ausgebaut werden. Die Gesamtkosten des Projekts werden nach derzeitigen Annahmen auf rund 3,3 Millionen Euro geschätzt. Bei maximaler Förderquote von 45 Prozent könnte Weinheim bis zu 1,485 Millionen Euro Bundeszuschuss erhalten. Die bauliche Umsetzung ist für 2027 bis 2028 geplant.

Neue Möglichkeiten für Bauen im Außenbereich und Beschleunigung von Verfahren durch „Bau-Turbo“
Der Gemeinderat befasste sich zudem mit neuen Grundsätzen zur Bauleitplanung, die eine flexiblere und zugleich rechtssichere Beurteilung von Vorhaben ermöglichen sollen. Künftig können Bauvorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn sie in engem räumlichem Zusammenhang mit bereits beplanten oder bebauten Flächen stehen und die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt. Dadurch wird das formale Erfordernis eines Bebauungsplans in bestimmten Einzelfällen entbehrlich, was Planungsprozesse beschleunigt und eine effektivere Innen- und Randentwicklung der Stadt ermöglicht. Flankiert wird dies durch organisatorische Verbesserungen im Bauverwaltungsprozess: klarere Zuständigkeiten zwischen Gemeinderat und ATUS, optimierte Vorprüfung von Bauanträgen und abgestimmte Abläufe zwischen Stadtplanung, Liegenschaftsverwaltung und technischen Bereichen. Ziel ist es, Entscheidungsprozesse zu vereinheitlichen, bürgerfreundlicher zu gestalten und Genehmigungszeiten zu verkürzen.

(Erstellt am 11. Dezember 2025)

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