Folgen des Klimawandels trotzen

Hilfe zur Klimaanpassung: Der Trinkbrunnen am Dürreplatz

Hitze, Starkregen, Stürme – die Folgen des Klimawandels schlagen mittlerweile direkt bei den Städten und Gemeinden und damit direkt bei den Menschen auf. Die Kommunen müssen reagieren, die Stadt Weinheim geht voran. Der Gemeinderat hat sich am Mittwoch sehr klar für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes ausgesprochen, zu dem die Städte seit diesem Jahr verpflichtend sind.

Ein Gemeinderatsbeschluss ist dabei die Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten nach dem Konnexitätsprinzip durch das Land.
Der Zweck eines Klimaanpassungskonzepts besteht darin, erklärte auch die Weinheimer Klimaschutzmanagerin Ute Timmermann, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und eine klimaresiliente Zukunft zu gestalten. Folgen des Klimawandels können sein: Hitze, Starkregen, Stürme, Trockenperioden und Hochwasser sein. Ziel ist es, Schutzmaßnahmen  für Menschen, Umwelt und Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen, um negative klimabedingte Effekte zu minimieren und die Lebensqualität trotz Klimawandel zu erhalten oder zu verbessern. Die Klimaanpassung müsse erfolgen ohne die Bemühungen für den Klimaschutz zurückzustellen, so der Tenor.

Zur Konzepterstellung soll perspektivisch ein externer Dienstleister beauftragt werden. Esenschen, Umwelt und Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen, um negative klimabedingte Effekte zu minimieren und die Lebensqualität trotz Klimawandel zu erhalten oder zu verbessern. Die Klimaanpassung müsse erfolgen ohne die Bemühungen für den Klimaschutz zurückzustellen, so der Tenor. Es werden jedoch auch zusätzliche Personalkapazitäten zur Klimaanpassung in der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz benötigt. Für die Startphase soll daher aus den Konnexitätszahlungen eine auf ein Jahr befristete Traineestelle finanziert werden. Die  Ausschreibung der Dienstleistung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts wird voraussichtlich 2026 erfolgen.
 
Bestehende relevante Planungen und sonstige Grundlagen, wie Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten, Freiraumkonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungspläne, werden dabei berücksichtigt.
 
 

(Erstellt am 15. Oktober 2025)

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