Soziales Wohnen in der alten Mühle
Wer hätte das gedacht bei der Vorgeschichte der Hildebrandschen Mühle in Weinheim!? Einige spezielle Nutzungen waren für das historische Mühlengebäude mit dem markanten Siloturm im Birkenauer Tal in den vergangenen 20 Jahren im Gespräch. Und jetzt: Soziales Wohnen in historischen Mauern.
Der Weinheimer Gemeinderat hat am Mittwoch einstimmig den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst – verbunden mit viel Lob an den Investor, der die Nutzung energisch vorangetrieben hat. 80 geförderte Wohnungen sollen in den historischen Gebäuden und in Neubauten entstehen.
Der Satzungsbeschluss schafft grundsätzlich Baurecht, so dass im nächsten Jahr schon mit einem Baubeginn zu rechnen ist – damit wäre ein langes Kapitel positiv abgeschlossen.
Die Entwicklung bei der Hildebrandschen Mühle passte zu einem weiteren Thema der Gemeinderatssitzung: Dem Sozialen Wohnen generell. Dabei fasste das Gremium den Grundsatzbeschluss, ein Regelwerk zur Verbesserung der Wohnraumsituation aus dem Jahr 2017 mit leichten Anpassungen vorzuschreiben, die wegen einiger Gesetzesänderungen vorgenommen werden müssen. So muss die Stadt künftig auf das städtische Benennungsrecht verzichten. Hintergrund ist, dass ein solches Recht schädlich für die Landeswohnraumförderung wäre. „Das würde eine Umsetzung sehr unwahrscheinlich werden lassen“, argumentiert die Verwaltung. Man werde aber Wohnungssuchende an die Investoren vermitteln. Die Veränderung, die von der Stadt umgesetzt werden muss, wurde im Gemeinderat durchaus kritisch kommentiert.
Hingegen will die Stadt den Zugriff aber auch erweitern und in Bebauungsplänen mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhäusern sowie Reihen- oder Doppelhäusern einen Anteil von 20 Prozent der entstehenden Wohneinheiten für ein preiswertes Wohneigentum reservieren. Der Käufer muss dabei berechtigt im Sinne der geltenden Förderbedingungen der Landeswohnraumförderung sein und die erworbene Wohnung selbst bewohnen.
Die Stadt Weinheim verfügt aktuell über insgesamt 451 kommunale Wohnungen, die sich auf die Kernstadt sowie die Ortsteile verteilen. Seit 2015 hat sich die Anzahl der städtischen Wohnungen um etwa 110 Wohnungen erhöht (auch durch den Neubau mehrerer Wohngebäude als Anschlussunterbringung für Flüchtlinge). Hinzu kommen Mieterbenennungsrechte für aktuell insgesamt 425 Wohnungen in Fremdeigentum (teilweise befristet und teilweise unbefristet). Zusätzliche Mieterbenennungsrechte werden durch die Neubaugebiete GRN-Areal und Allmendäcker geschaffen, die über diese städtischen Vorgaben hergestellt wurden oder noch hergestellt werden.
Aber: Aktuell liegen der Stadt etwa 400 Anträge auf Vermittlung einer städtischen Wohnung vor. Davon beziehen nach aktueller Auswertung rund 60 Prozent der Antragsteller Sozialleistungen. Auch wenn die Zahl der Anträge seit 2017 mit damals rund. 615 Anträgen gesunken ist, ist der grundsätzliche Bedarf nach preisgünstigem Wohnraum somit nach wie vor gegeben. Die Regelung besagt, dass bei Schaffung von Wohnbauprojekten über 1000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche eine verpflichtende Herstellung von 20 Prozent preisreduziertem Mietwohnraum gefordert wird,
aufgeteilt in zehn Prozent Sozialwohnungen und zehn Prozent preisgedämpfte Wohnungen.
