Bebauungsplan Nr. 1/01-22 für den Bereich "Johannisstraße"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 29.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/01-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Johannisstraße" beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,27 ha und wird begrenzt durch die Paulstraße im Norden, die bestehende Wohnbebauung im Osten und Süden sowie die Johannisstraße im Westen. Die Flurstücke 1101/5 und 1099/2 in der Gemarkung Weinheim befinden sich vollständig im Geltungsbereich. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Johannisstraße" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier mehrgeschossigen Wohngebäuden zu schaffen.
Verfahrensstand
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde am 06.05.2026 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 07.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 findet die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt.
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)vom 07.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026
HINWEIS: Die nachfolgenden Informationen sind nur bis einschließlich 07.08.2026 hier einsehbar.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/01-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Johannisstraße", der Entwurf der zugehörigen Begründung, sowie die Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Stadtbibliothek (Ausleihbereich, Erdgeschoss), Luisenstraße 5/1, 69469 Weinheim, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie können auch auf dieser Seite unten eingesehen und heruntergeladen werden.
Weitergehende Auskünfte zum Bebauungsplan werden unter der Telefonnummer 06201 / 82 - 247 bzw. - 367 erteilt.
Gelegenheit zur Erörterung der Planung besteht im Rathaus Weinheim, Obertorstraße 9, Eingang D, Amt für Stadtentwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06201 / 82 - 247 bzw. - 367 wird gebeten.
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie können zur Niederschrift gegeben werden oder schriftlich auf dem Postweg sowie online (über den nachfolgenden Button "Online-Formular") mitgeteilt werden.
Stellungnahmen, die nach Fristablauf eingehen, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.