Bebauungsplan Nr. 1/02-22 für den Bereich "Hildebrand'sche Mühle"
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/02-22 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Hildebrand'sche Mühle" beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 1,1 ha und wird begrenzt im Norden durch die Weschnitz, im Osten durch die ca. 10 m östlich des derzeitigen Bestandsgebäudes verlaufenden Grenze des Landschaftsschutzgebietes, im Süden durch den Dietersklingenweg und die Grenze zu den Flurstücken Nrn. 846/1 bzw. 2902/1 und im Westen durch die Grenze zu den Flurstücken Nrn. 859/4 und 859/3 (Anwesen Mühlweg 13). Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Hildebrand'sche Mühle" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Geltungsbereich zu schaffen und somit gleichzeitig die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet "Hildebrand'sche Mühle" zu sichern.
Verfahrensstand
In der Zeit vom 08.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt.
Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.