Bebauungsplan Nr. 5/04-22 für den Bereich "Odenwaldstraße 58"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 23.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/04-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Odenwaldstraße 58" beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,38 ha und wird begrenzt durch die Odenwaldstraße im Osten, Wohn- und Gewerbeflächen im Süden und Westen und landwirtschaftlichen Flächen im Norden. Die Flurstücke 349 und 352/4 in der Gemarkung Rippenweier befinden sich vollständig im Geltungsbereich, ebenso ein Teil des Flurstücks 352 (Gemarkung Rippenweier). Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Odenwaldstraße 58" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Reihenhäusern zu schaffen.
Verfahrensstand
Derzeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Danach findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.