Behördenwegweiser
Bürgerbüro-Weststadt
Beschreibung
Seit dem 12.04.2022 ist das Weststadt Bürgerbüro wieder geöffnet.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch über die 06201/82 - 559 und 06201/82 - 555 oder über die Online-Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Dienstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 17:00 Uhr
Übergeordnete Dienststellen
Bürger- und OrdnungsamtLeistungen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Führungszeugnis (erweitert) beantragen
- Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
- Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - Wohnortänderung beantragen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Formulare und Onlinedienste
- Anmeldung Wohnsitz 2-fach mit Hinweisen
- Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung (zweifach)
- Online-Portal des Bundesamts für Justiz
- Verlustanzeige
- Widerspruch Veröffentlichung Meldedaten
- Wohngeld - Verdienstbescheinigung (PDF)
-
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen
Wichtig:
Bei der Antragstellung bitte Pässe/Ausweise beider Elternund bisheriges Ausweisdokument oder Geburtsurkunde zur Einsichtnahme vorlegen.
Die Begleitung eines Elternteils bei der Beantragung ist erforderlich.