Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Beschreibung

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • Abgabenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • Polizeirechts
  • Kommunalrechts
  • Hochschulrechts
  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.

Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.

Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.

Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.





Hausanschrift

Nördliche Hildapromenade 1
76133 Karlsruhe
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Ein öffentliches Parkhaus befindet sich in der nahegelegenen Kaiserallee in Nähe zur Straßenbahnhaltestelle Mühlburger Tor. Für Besucher stehen auf dem Gelände des Gerichts nur für ehrenamtliche Richter Parkplätze zur Verfügung.

Anfahrtsbeschreibung

Beide Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts liegen - knapp 200 m durch einen Grünzug voneinander getrennt - in der Weststadt von Karlsruhe. Vom Hauptbahnhof fahren Sie mit der Straßenbahn der Linie 2 bis zur Haltestelle Mühlburger Tor, wo Sie die Straßenbahn verlassen und sich in Richtung des Rathauses West begeben. Der dort beginnenden Südl. Hildapromenade folgen Sie ca. 200m, bis Sie jenseits eines Grünzugs das Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Nördl. Hildapromenade vor sich sehen. Links von der Südl. Hildapromenade biegt die Röntgenstraße ab, in der sich das weitere Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts befindet. Mit dem Auto fahren Sie vom Autobahnanschluss Karlsruhe-Mitte (Ausfahrt Rheinhafen) kommend in westlicher Richtung auf der Südtangente (K 9657) bis zu der mit Nummer 4 gekennzeichneten Ausfahrt (ZKM / Stadtmitte / Stadion / Beiertheim) und folgen in Richtung Stadtmitte / Stadion der Brauerstraße und Reinhold-Frank-Straße über das Mühlburger Tor noch ca. 200 m hinaus, bis Sie nach links in die Hoffstraße einbiegen, an deren Ende Sie Ihr Ziel erreicht haben.

Kontakt

Telefon 0721 / 926 - 0
Fax 0721 / 926 - 3036
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.c8ad0f85-7509-468a-8492-fe18ba05250e.abc4

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr