Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Bankkonto, Schulden

Haben Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein Gemeinschaftskonto? Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das auf den Namen beider Eheleute beziehungsweise beider Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen läuft. Je nach Art des Kontos können Sie beide zusammen oder auch je einzeln auf das Konto zugreifen. Im Fall der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft sollten Sie daran denken, dieses Gemeinschaftskonto aufzulösen. Soweit Sie beide nichts anderes bestimmt haben, haben Sie dann im Verhältnis zueinander je zur Hälfte einen Anspruch auf das Kontoguthaben. Ist das Konto überzogen, haften Sie beide gegenüber der Bank.

Für Konten, die Sie nicht gemeinsam führen, haftet nur der Inhaber oder die Inhaberin gegenüber der Bank. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Kreditvertrag nur durch einen der Partner abgeschlossen wird oder ein nur auf den eigenen Namen lautendes Konto überzogen wird. Guthaben auf solchen nur von einem Ehegatten oder Lebenspartner geführten Konto stehen im Verhältnis zur Bank auch nur diesem zu.

Persönliche Guthaben oder Schulden werden unabhängig davon im Verhältnis zwischen den Eheleuten beziehungsweise dem Lebenspartner und der Lebenspartnerin im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr