Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Erscheinungsformen von Stiftungen

Unterschieden werden rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Stiftungen des bürgerlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen

Rechtsfähige Stiftungen können selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie sind selbstständige Rechtssubjekte, sogenannte juristische Personen. Für sie gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg. Sie unterliegen der Stiftungsaufsicht, die in der Regel durch die Regierungspräsidien ausgeübt wird.

Nicht rechtsfähige (unselbstständige) Stiftungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die stiftende Person überträgt das Vermögen auf eine andere Person (Treuhänder), die es als Sondervermögen vom übrigen Vermögen getrennt hält und entsprechend dem festgelegten Zweck verwaltet. Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten unterliegen dem Schuld- und Erbrecht und nicht dem Stiftungsrecht. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für kleinere Vermögen, die den Aufwand einer selbstständigen Stiftungsgründung nicht lohnen.

Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts

Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden in der Regel durch Privatpersonen errichtet. Für sie gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg.

Stiftungen des öffentlichen Rechts können nur für Zwecke errichtet werden, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben von besonderem Interesse dienen. Diese Stiftungen stellen die Ausnahme dar. Für sie gilt das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

20.09.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
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Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
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