Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Fahreignungsregister

Darin stehen rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie werden bepunktet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht.

Punkt-Gewichtung

  • Ein Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Zwei Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten
  • Drei Punkte für Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

Maßnahmen

  • bis 3 Punkte: Erfassung im Register
    Andere Maßnahmen gegen Sie werden nicht ergriffen. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um so 1 Punkt abbauen zu können.
  • 4 oder 5 Punkte: Ermahnung
    Dazu erhalten Sie eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung Ihrer individuellen Fahreignung besuchen können. Dafür erhalten Sie einen Abzug von 1 Punkt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.
  • 6 oder 7 Punkte: schärfere Verwarnung und Hinweis, dass Ihnen bei weiteren Verstößen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
    Auch hier werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ein Punktabzug ist auf dieser Stufe nicht mehr möglich.
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis

Diese Gewichtung und die darauf abgestuften Maßnahmen gewährleisten die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen.

Den verkehrspädagogischen Teil eines Fahreignungsseminars führen Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Sie lernen das Straßenverkehrsrecht und verkehrssicheres Verhalten.
Im verkehrspsychologischen Teil wird Ihr Fahrverhalten analysiert. Ziel ist, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren. Ihn führen Verkehrspsychologen oder Verkehrspsychologinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Löschung

Die einmal eingetragenen Punkte werden nach einer bestimmten Zeit aus dem Fahreignungsregister gestrichen und sind nicht mehr nachvollziehbar:

  • bei schweren Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte): fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte): zehn Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 05.11.2024

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
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