Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Jugendwohnheime nach § 13 Absätze 1 und 3 achtes Sozialgesetzbuch

    Jugendwohnheime richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung, schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren, an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder berufstätig sind

    Zu den Zielgruppen des Jugendwohnens zählen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen und nach § 13 Abs.3 SGB VIII junge Menschen, die während ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung auf das Angebot des Jugendwohnens angewiesen sind.

    Je nach Zielgruppe unterscheiden sich Konzeption und Betreuungsschlüssel in den jeweiligen Jugendwohnheimen. Für die Unterbringung in einem Jugendwohnheim müssen die Aufnahme-Voraussetzungen entsprechend der jeweiligen Konzeption vorliegen.

    In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:

    • Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
    • Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
    • Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
    • Sozialpädagogische Begleitung,
    • Wohnen für junge und volljährige Berufstätige.

Vertiefende Informationen

Informationen darüber, welche Jugendwohnheime vorgehalten werden, erteilen die jeweiligen Stadt- und Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

18.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr