Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Finanzielle Hilfen und Rente

 

 

Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.

Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.

Rente

Kindererziehungszeiten - wer Kinder in Deutschland erzieht und gewöhnlich dort mit ihnen lebt, bekommt Beitrgszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund.

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich nicht wie andere rentenrechtliche Zeiten direkt auf die Höhe der Rente aus.

Sie haben aber Bedeutung für

  • die Erfüllung der Wartezeit für eine vorgezogene Rente (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte oder besonders langjährige Versicherte),
  • den Versicherungsschutz bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • der Gutschrift an zusätzlichen Entgeltpunkten für Erziehende, die gleichzeitig mehrere Kinder erziehen,
  • die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten (z.B. Anrechnungszeiten),
  • die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte für Versicherte mit geringem Arbeitsentgelt, soweit es um die Frage geht, ob 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zusammenkommen.

Freigabevermerk

17.04.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr