Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

Logo Service Baden Württemberg

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.

Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Damit Ihre Interessen bei Eintritt des Betreuungsfalles gewahrt werden, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen oder eine Betreuungsverfügung verfassen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden. Beispiele sind Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten.

Für die Aufgaben, die Sie einer bevollmächtigten Person übertragen haben, darf das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Vertiefende Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" (PDF) des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen die Broschüre "Betreuungsrecht"(PDF) zum Download zu Verfügung. Die Broschüre enthält auch ein Muster zur Vollmacht und Betreuungsverfügung.

Freigabevermerk

05.01.2023; Justizministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr