Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Steuerliche Aspekte

Der Weg in die Selbständigkeit ist gerade am Anfang mit einer Reihe von Formalitäten verbunden. Das gilt vor allem für steuerliche Fragen, die bei einer Unternehmensgründung entstehen.

Erster Kontakt mit dem Finanzamt

Das Anmeldeverfahren ist davon abhängig, ob Sie künftig eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen.

Einen Gewerbebetrieb müssen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in dem Ort anmelden, in dem Sie den Betrieb eröffnen wollen. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vergibt dann eine Gewerbesteuernummer und informiert das zuständige Finanzamt.

Werden Sie freiberuflich tätig, müssen Sie das zuständige Finanzamt selbständig innerhalb eines Monats über die Art Ihrer Tätigkeit informieren. Hierfür müssen Sie sich bei ELSTER registrieren und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER beim Finanzamt einreichen. Zuständig ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus Sie die Berufstätigkeit vorwiegend ausüben werden. Anhand Ihrer Antworten legt das Finanzamt fest, ob und in welcher Höhe Sie Steuervorauszahlungen leisten müssen. Außerdem prüft das Finanzamt, welche Steuererklärungen und Voranmeldungen Sie abgeben müssen. Weitere Informationen finden Sie in den dazugehörigen Leistungen. Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung.

 

Hinweis: Das Finanzamt kann nur insoweit Hilfe leisten, als es nicht steuerberatend tätig wird. Prüfen Sie daher, ob Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit Ihren Steuerangelegenheiten beauftragen.

 

Sozialabgaben

Für Ihre Absicherung müssen Sie selbst sorgen und die notwendigen Versicherungen eigenverantwortlich organisieren. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, sind Sie verpflichtet, deren Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge monatlich abzuführen.

Rechtsgrundlage

  • § 138 Abgabenordnung

Freigabevermerk

20.11.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr