Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

Logo Service Baden Württemberg

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.

Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Ziel dieser Unterstützung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren".

Die Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung, für die ein Rehabilitationsträger zuständig ist. Diese findet von Anfang an in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Durchgeführt wird diese Qualifizierungsphase von einem entsprechenden Träger, wie zum Beispiel dem Integrationsfachdienst.
Die Qualifizierungsphase dauert bis zu zwei, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre.

Ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht, ist aber gleichzeitig eine weitergehende Unterstützung erforderlich, wird diese in Form der Berufsbegleitung erbracht.
Dafür ist in der Regel das Integrationsamt zuständig.
Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen.

Unterstützte Beschäftigung richtet sich an behinderte Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, aber nicht das besondere Angebot einer Werkstatt für behinderte Menschen benötigen.

Zur Zielgruppe zählen vor allem:

  • Schulabgänger mit Behinderungen und sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf,
  • Erwachsene, bei denen im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine Behinderung aufgetreten ist, die so schwer ist, dass eine Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen erwogen wird, sowie
  • Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen.

Unterstützte Beschäftigung ist kein Ersatz für Berufsausbildungen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Freigabevermerk

28.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr