Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Vereinssatzung

Jeder Verein muss sich eine Satzung geben. Welchen Inhalt die Satzung hat, ist Ihnen dabei weitgehend freigestellt. Sie müssen nur darauf achten, dass der Verein einen bestimmten Zweck verfolgt und einen Sitz hat.

Zwingend ist vor allem, dass

  • der Verein einen Vorstand hat,
  • dieser Vorstand nicht vollständig von der Vertretung des Vereins ausgeschlossen ist und
  • eine Minderheit der Mitglieder die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen kann.

Wie der Zweck lautet oder wo sich der Sitz befindet, entscheiden Sie ebenso frei wie ansonsten über die Organisation des Vereins. Sie können die Organisation nach Ihren Bedürfnissen gestalten und den Verein zum Beispiel mit einem Beirat, einem Aufsichtsrat, einem Kuratorium oder Ähnlichem ausstatten.

Damit Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen und damit zum rechtsfähigen Verein werden kann, muss er nicht nur sieben Mitglieder haben, sondern die Vereinssatzung muss

  • schriftlich in Deutsch abgefasst und
  • von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein,
  • die Angabe des Tages der Errichtung enthalten,
  • den Zweck,
  • den Namen und
  • den Sitz Ihres Vereins enthalten und
  • regeln, dass Ihr Verein im Vereinsregister eingetragen werden soll.

Hinweis: Der Name Ihres Vereins soll sich von den Namen der an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.

Die Vereinssatzung soll zudem weitere Bestimmungen enthalten

  • über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
  • darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
  • über die Bildung des Vorstands,
  • über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist,
  • über die Form der Einberufung und
  • über die Beurkundung der Beschlüsse.

Hinweis: Jede Vereinssatzung sollte die Einmaligkeit der Bedürfnisse und Ziele des zu gründenden Vereins widerspiegeln. Deshalb sollten Sie für Ihren Verein die Satzung eines anderen Vereins oder eine Mustersatzung nicht unverändert übernehmen. Die Vereinssatzung sollte vielmehr auf Ihren Verein zugeschnitten und mit rechtskundiger Hilfe entwickelt werden.

Tipp: Satzungen anderer Vereine mit ähnlicher Zwecksetzung oder veröffentlichte Satzungsmuster sind unverbindliche Anregungen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 11.12.2023 freigegeben.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
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