Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Visum

Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts.

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem

  • Schengen-Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen und dem
  • nationalen Visum für längerfristige Aufenthalte zu einem im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck.

Das Visum wird vor der Einreise in das Bundesgebiet für kurz- oder längerfristige Aufenthalte von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erteilt. Für kurzfristige Aufenthalte kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates erteilt werden.

Für das Schengen-Visum und das nationale Visum sind unterschiedliche Unterlagen dem Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung beizufügen.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von den deutschen Auslandsvertretungen.

Das Auswärtige Amt hat einen Visa-Navigator erstellt. Er kann Ihnen bei der Prüfung, welches das richtige Visum für Sie ist, helfen.

Hinweis: Sie müssen das passende Visum für den von Ihnen geplanten Aufenthaltszweck beantragen.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich nur bei einer Einreise mit einem nationalen Visum möglich.
Bei einer Einreise mit einem Schengen-Visum müssen Sie regelmäßig wieder in Ihr Heimatland zurückreisen und das nationale Visum beantragen.

Achtung: Wer ohne Visum einzureisen versucht, wird an der Grenze zurückgewiesen.
Wer unter Verstoß gegen Visumsbestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wer als Ausländer unerlaubt einreist, wird grundsätzlich aus der Bundesrepublik Deutschland in sein Ausreiseland auf eigene Kosten zurückgeführt.
Darüber hinaus kann eine unerlaubte Einreise auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr