Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

Logo Service Baden Württemberg

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.

Werkstätten für behinderte Menschen

Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterstützt behinderte Menschen dabei, in das Arbeitsleben integriert zu werden und daran teilzuhaben.

Die Werkstatt für behinderte Menschen bietet Menschen eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Vielen Werkstätten sind eigene Einrichtungen (Förder- und Betreuungsbereiche) angegliedert. Sie betreuen schwerst- oder schwermehrfachbehinderte Menschen, die nicht in die Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden können.

Eine dauerhafte Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen besteht seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes mit dem Budget für Arbeit und dem Angebot anderer Leistungsanbieter.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Werkstatt für behinderte Menschen ist für behinderte Menschen eine berufliche Rehabilitationseinrichtung. Auf die Art oder die Ursache der Behinderung kommt es nicht an. Es besteht grundsätzlich ein Aufnahmeanspruch.

Für die Aufnahme müssen Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Dies gilt spätestens, nachdem sie den Berufsbildungsbereich absolviert haben.

Eingangsverfahren

In einem Eingangsverfahren wird zunächst festgestellt, ob die Werkstatt für behinderte Menschen für den Bewerber die geeignete Einrichtung ist und welche Tätigkeiten für ihn in Betracht kommen.

Berufsbildungsbereich

Im Anschluss werden im Berufsbildungsbereich berufsfördernde Maßnahmen angeboten. Sie werden kombiniert mit Angeboten, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Die Förderung soll eine geeignete Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.

Arbeitsbereich

Der Bereich ist darauf ausgerichtet, Produktionsaufträge zu erledigen und Dienstleistungen zu erbringen. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich tragen sowohl den Erfordernissen der Arbeitswelt als auch den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen Rechnung.

Rechtsverhältnis

Die in der Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen haben zum großen Teil einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus und erhalten ein Arbeitsentgelt. Sie sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert (Sozialversicherung). In die Arbeitslosenversicherung sind sie nicht einbezogen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Werkstättenverordnung (WVO)

Freigabevermerk

25.01.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr