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Leistungen

Besucherparkausweise beantragen

Der Gesetzgeber sieht keinen Anspruch auf Erteilung eines Besucherparkausweises vor. Über die Ausnahmeregelung des § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO bietet das Bürgerbüro neben den Anwohnerparkausweisen dennoch jeder bzw. jedem melderechtlich registrierten Bewohner/-in über 18 Jahren einen zeitlich befristeten Besucherparkausweis an.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro, Dürreplatz 2.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bei Antragstellung ist - sofern bekannt - das Kennzeichen des Gast-Pkw mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Der Besucherparkausweis gilt für die Anwohnerparkzone in welcher sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet. Besucherparkausweise werden als Tages- und Wochenparkausweise angeboten.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein, ggf. Nutzungsüberlassung

Kosten

Der maximale Zeitraum für einen Besucherausweis beträgt 3 Wochen. Gebühr: 2,00 €/Tag bzw. 10,00 €/Woche.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr