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Leistungen

Bußgeld

Bei der Bußgeldstelle werden alle Ordnungswidrigkeitenverfahren, für die die Stadt Weinheim zuständig ist, bearbeitet. In der Mehrzahl sind dies Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie

  • Parkverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße

aber auch Ordnungswidrigkeiten aus anderen Bereichen, wie dem

  • Baurecht
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Melderecht u. v. m.

Zuständige Stelle

Bußgeldstelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ordnungswidrigkeit

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

-

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr