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Leistungen

Ersatz für einen Bewohnerparkausweis beantragen

Wenn Ihr Bewohnerparkausweis verloren geht oder beschädigt ist, können Sie den Bewohnerparkausweis neu beantragen. Den Antrag können Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Zuständige Stelle

Richtiger Ansprechpartner sind in Baden-Württemberg die unteren Straßenverkehrsbehörden, in der Regel das Landratsamt oder die jeweilige Stadtverwaltung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Sonderparkberechtigung oder Ihren Bewohnerparkausweis verloren oder dieser ist beschädigt.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Parkausweises und reichen Sie bei Bedarf entsprechende Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Fristen

Der Ersatz ist sofort nach dem bemerkten Verlust zu beantragen, wenn die Sonderparkberechtigung weiter in Anspruch genommen werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz des Bewohnerparkausweises
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter benötigen Sie eine Vollmacht
  • Verlustanzeige oder Nachweis der Beschädigung des alten Ausweises
  • Meldebescheinigung der aktuellen Wohnadresse

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkbevorrechtigung kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Freigabevermerk

29.09.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
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