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Leistungen

Schwerbehindertenausweis Verlust

Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben, bekommen Sie einen neuen Ausweis ausgestellt (Ersatzausstellung).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Schwerbehindertenausweis verloren.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises bei abgelaufener Gültigkeitsdauer oder Verlust ist formlos möglich. Schicken Sie uns ein aktuelles, farbiges Passbild mit der Post; das Passbild sollte auf der Rückseite mit Namen und Aktenzeichen versehen sein. Oder senden Sie Ihr Passbild unter Angabe des Aktenzeichens an versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Nähere Informationen folgen in Kürze

Kosten

Nähere Informationen folgen in Kürze

Hinweise

Wichtiger Hinweis zur Verfahrensbeschleunigung


Wir bitten Sie, zu allen von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen die bereits vorhandenen Arzt- bzw. Facharztberichte bei Ihrem behandelnden Arzt anzufordern und Ihrem Antrag in Fotokopie beizulegen (bitte keine Originale). Dies ermöglicht uns, Ihren Antrag schneller und effizienter zu bearbeiten. Eventuell entstehende Unkosten können wir Ihnen jedoch nicht erstatten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr