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Leistungen

Sepp-Herberger-Stadion

Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
sporttreibenden Vereinen und nachrangig sonstigen sporttreibenden Organisationen zur zweckentsprechenden Nutzung über
lassen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
sporttreibenden Vereinen und nachrangig sonstigen sporttreibenden Organisationen zur zweckentsprechenden Nutzung über
lassen.

Verfahrensablauf

Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
sporttreibenden Vereinen und nachrangig sonstigen sporttreibenden Organisationen zur zweckentsprechenden Nutzung über
lassen.

Erforderliche Unterlagen

Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
sporttreibenden Vereinen und nachrangig sonstigen sporttreibenden Organisationen zur zweckentsprechenden Nutzung über
lassen.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr