Stadtkämmerei
Steuerabteilung
Die Steuerabteilung ist im Wesentlichen für die Erhebung der Gewerbesteuer, der Grundsteuer, der Hundesteuer, der Vergnügungssteuer, sowie der Zweitwohnungssteuer zuständig. Zum Aufgabengebiet gehört auch das Bearbeiten von Aussetzungsanträgen, Stundungsanträgen mit und ohne Ratenzahlungsanträgen sowie Erlassanträgen für Steuern, Gebühren, Beiträgen sowie sonstigen Forderungen der Stadt Weinheim.
Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
Information zur Reform der Grundsteuer (563 KB)
Flyer - Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg (308 KB)
Informationen zu Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz- Grundverordnung bei der Verwaltung der sonstigen Gemeindesteuern (144 KB)
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz- Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer (154 KB)