Ausländerabteilung
In Weinheim leben mehr als 7000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von etwa 16 %. Die Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Spanien, Polen, Italien, Syrien, Bulgarien und die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. Die Ausländerbehörde der Stadt Weinheim ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten dieser Personen. Die Hauptaufgabe besteht in der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung), der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber, der Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen und Verpflichtungserklärungen. Darüber hinaus muss die Ausländerbehörde gleichzeitig mit der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit treffen und die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen prüfen. Außerdem erteilen wir allgemeine Auskünfte und beraten bei allen Fragen rund um das Aufenthaltsrecht.
Terminvereinbarung
Die Ausländerabteilung ist nur eingeschränkt geöffnet. Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies gilt insbesondere für die Anmeldung des Wohnsitzes, die Beantragung von Aufenthaltstiteln und die Abgabe von Verpflichtungserklärungen. Wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an die unten angegebenen Telefonnummern der Sachbearbeiter/-innen.
Alle anderen Anliegen werden soweit möglich mündlich oder schriftlich erledigt. Wenden Sie sich bitte auch hier an die unten angegebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Informationen für Flüchtende aus der Ukraine
Informationen hierzu stehen auf der Internet-Seite des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung. Abweichend von den dort gemachten Ausführungen ist für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, wie die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Personen, die in Weinheim wohnen, die Ausländerabteilung der Stadt Weinheim zuständig. Alle anderen Angelegenheiten, wie etwa die Versorgung mit Wohnraum von Personen, die über keine Unterkunftsmöglichkeit verfügen und die Gewährung von Sozialleistungen werden beim Landratsamt bearbeitet.
Informationen für britische Staatsangehörige zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union
Informationen erhalten Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter den folgenden Links in deutscher und englischer Sprache:
www.bmi.bund.de/brexit-info
www.bmi.bund.de/brexit-info-en
Arbeitgeber finden Informationen zur Beschäftigung von britischen Staatsangehörigen im Merkblatt des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat. Das Merkblatt ist auch in englischer Sprache verfügbar.
Aufgaben:
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Antragsformular (158 KB))
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Anmeldung von
Bürgern aus Staaten
außerhalb der
Europäischen Union
- Prüfung der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zu Gunsten von Besuchern/Innen aus dem Ausland
- Visumsverlängerungen
- Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen (längerfristiger Aufenthalt)
- Ausstellung von Reiseausweisen
- Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen
- Entgegennahme von Anzeigen über den Verlust von ausländischen Pässen
- Erteilung von Betretenserlaubnissen an ausgewiesene oder abgeschobene Ausländer/Innen
- Nachträgliche Befristung der Einreisesperre einer Ausweisung oder Abschiebung
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen an Asylbewerber und Duldungen an ausreisepflichtige Personen